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05.05.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
Autoteilehändler ATP auf Sanierungskurs

Der Online-Autoteilehändler ATP kann seinen Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortführen. Auch der Investorenprozess kommt gut voran. Dies teilte der Insolvenzverwalter des Unternehmens, Rechtsanwalt Volker Böhm von Schultze & Braun, heute mit. Allerdings sind Personalanpassungen notwendig, um ATP zurück in die schwarzen Zahlen zu führen. Das zuständige Amtsgericht Weiden hat am 1. Mai das Insolvenzverfahren über ATP eröffnet und Böhm als Insolvenzverwalter bestellt.

Pressath (Oberpfalz). Seit dem Insolvenzantrag von ATP vor gut einem Monat ist es Böhm gemeinsam mit der Geschäftsführung gelungen, erste Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und den Geschäftsbetrieb umfassend zu stabilisieren. Der Online-Shop atp-autoteile.de konnte den Verkauf mit einem umfangreichen Warenangebot fortsetzen. Auslieferung und Versand wurden nicht beeinträchtigt.

„Dies ist nicht zuletzt den Kunden zu verdanken, die ATP die Treue gehalten und weiterhin ihre Bestellungen aufgegeben haben“, betonte Volker Böhm. „Dadurch konnte ATP trotz der Corona-Krise Umsätze auf dem bisherigen Niveau erwirtschaften.“

Böhm hatte bereits im vorläufigen Verfahren einen strukturierten Investorenprozess eingeleitet, um den Erhalt des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen. Der Investorenprozess ist inzwischen weit fortgeschritten; es gibt mehrere Interessenten. Böhm ist zuversichtlich, den Investorenprozess in absehbarer Zeit erfolgreich abschließen zu können.

Allerdings reichen trotz der positiven Entwicklung die laufenden Umsätze nicht aus, um die Kosten des Unternehmens in der derzeitigen Struktur zu decken und einen rentablen Betrieb von ATP sicher zu stellen. Böhm war deshalb gezwungen, bereits Ende letzter Woche 104 ATP-Arbeitnehmern zu kündigen. „Ich bedauere dies sehr“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter. „Allerdings ist dieser Schritt unumgänglich, um die verbleibenden gut 250 Arbeitsplätze hier in der Region zu erhalten.“

Mit der Eröffnung des Verfahrens enden auch die Insolvenzgeldzahlungen. Das Unternehmen muss nun die Löhne und Gehälter ihrer Arbeitnehmer ab dem 1. Mai wieder selbst bezahlen. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren 402 Arbeitnehmer bei ATP beschäftigt. Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens sind rund 50 Arbeitnehmer aufgrund des Ablaufs befristeter Arbeitsverträge sowie durch Eigenkündigungen aus dem Unternehmen ausgeschieden. Um nach Insolvenzeröffnung die Zahl von 250 verbleibenden Mitarbeiter zu erreichen, war die angegebene Zahl von Kündigungen erforderlich.

ATP gehört mit dem Online-Shop www.atp-autoteile.de zu den führenden europäischen Anbietern von Autoteilen, Autozubehör und Werkstattausrüstung. Das Unternehmen hatte im Jahr 2018 einen Umsatz von rd. EUR 110 Mio. erzielt.

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