Pressemitteilungen

18.04.2018 | Rotthege Wassermann | Mitteilung der Pressestelle
Sanierung in Eigenverwaltung der SCHMIDT Anlagentechnik GmbH erfolgreich abgeschlossen – Strategischer Neustart unter dem Dach der CCP-Gruppe

Das Amtsgericht Duisburg hat das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung der SCHMIDT Anlagentechnik GmbH mit Beschluss vom 11.04.2018 aufgehoben, nachdem die Gläubiger den vorgelegten Insolvenzplan bereits Ende Januar 2018 einstimmig angenommen hatten. Damit ist die Sanierung in Eigenregie erfolgreich abgeschlossen worden und der strategische Neuanfang geglückt.

SCHMIDT Anlagentechnik wird nach erfolgter Verfahrensaufhebung von der CCP-Gruppe aus Mülheim an der Ruhr im Rahmen eines sogenannten „Share Deals“ übernommen und wirtschaftlich gestärkt fortgeführt. Die CCP Gruppe erweitert durch diesen Schritt ihr Dienstleistungsportfolio und sichert langfristig die Arbeitsplätze des Unternehmens. „SCHMIDT Anlagentechnik passt hervorragend in unsere Unternehmensgruppe. Gemeinsam bieten wir ein umfassendes Produkt- und Dienstleistungsspektrum zu leistungsgerechten und attraktiven Konditionen“, so Christian Klugewitz, Geschäftsführer der CCP-Gruppe.

Für die Gläubiger wird es eine weit überdurchschnittliche Quote im zweistelligen Bereich geben. Besonders erfreulich ist, dass die rd. 50 Arbeitsplätze größtenteils erhalten werden konnten. Betriebswirtschaftlich wurde die Eigenverwaltung federführend durch Dr. Jan Duch, Partner der Unternehmensberatung Valetis GmbH, Düsseldorf, unterstützt. Die juristische Begleitung des Verfahrens erfolgte federführend durch Rechtsanwalt Dr. Andreas Töller, Partner der Sozietät ROTTHEGE | WASSERMANN, Düsseldorf. Zum Sachwalter hatte das Amtsgericht Duisburg Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Kanzlei HENNEKE RÖPKE, Duisburg, bestellt.

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren