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28.01.2015 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Bäckerei Entner treibt Sanierung in Eigenverwaltung weiter voran

Wendelstein/Nürnberg. Die Bäckerei Entner hat gestern beim Amtsgericht Nürnberg einen Insolvenzantrag gestellt und strebt eine Sanierung in Eigenverwaltung an. Der Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter, alle 46 Filialen bleiben zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die Löhne und Gehälter der rund 270 Mitarbeiter werden durch das Insolvenzgeld bis einschließlich März gesichert.

Mit der Eigenverwaltung treibt der Handwerksbetrieb seine bereits begonnene Neuausrichtung weiter voran. Die Eigenverwaltung ist ein neues Instrument der Insolvenzordnung, das die Sanierung von Unternehmen deutlich erleichtert. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und kann weiter uneingeschränkt agieren. Damit wird das Verfahren für alle Beteiligten berechenbarer. Die Bäckerei Entner wird dabei von einem Team um die Sanierungsexperten Detlef Specovius und Joachim Zobel von Schultze & Braun unterstützt. Specovius ist Spezialist für Eigenverwaltungen und betreute in operativer Funktion unter anderem die Sanierungen des Automobilzulieferers SaarGummi, der Textilhandelskette SinnLeffers, des Druckunternehmens Offizin Andersen Nexö sowie der Werkstattkette ATU. Das Gericht bestellte den erfahrenen Nürnberger Fachanwalt für Insolvenzrecht Klaus-Christof Ehrlicher von der Kanzlei Linse & Ehrlicher zum vorläufigen Sachwalter. Ehrlicher begleitete zuletzt unter anderem die Insolvenz des Verpackungsherstellers Hermann Koch Europe GmbH oder des Glasproduzenten FormGlas GmbH.

„Die Insolvenz ist definitiv nicht das Ende der Bäckerei Entner“, betont Specovius. „Vielmehr ist es der nächste konsequente Schritt hin zu einer völligen Neuausrichtung.“ Die kommenden Wochen werden Geschäftsführung und Sanierungsexperten nutzen, um mit den Gläubigern einen Sanierungsplan abzustimmen. „Unser Ziel ist es, den Handwerksbetrieb mit so vielen Filialen wie möglich zu erhalten. Mit einem geordneten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung haben wir gute Chancen, die Bäckerei zu sanieren, am Markt neu zu positionieren und damit auf eine finanziell dauerhaft tragfähige Basis zu stellen.“

Der seit 60 Jahren bestehende Handwerksbetrieb mit großem Backbetrieb in Wendelstein sowie fast 50 Filialen im Großraum Nürnberg leidet unter den allgemeinen Umsatzrückgängen, die das traditionelle Bäckerhandwerk in Deutschland zu verzeichnen hat. „Supermärkte und Discounter haben zuletzt ihr Sortiment an Backwaren extrem ausgebaut und bieten die Ware zu Preisen an, die ein regionaler Handwerksbetrieb einfach nicht bieten kann. Gleichzeitig sind die Kosten für Energie und Rohstoffe deutlich gestiegen“, fasst Specovius zusammen. „Das führt dazu, dass einige – aber bei weitem nicht alle – Entner-Filialen im Moment nicht kostendeckend arbeiten können. Das wollen wir ändern.“

Die Bäckerei Entner hat deshalb bereits begonnen, sich am Markt als Anbieter qualitativ hochwertiger Backwaren zu positionieren. „Wir setzen auf regional produzierte Rohstoffe, die vor Ort in Wendelstein verarbeitet werden. Dadurch entfallen lange Transportwege, die der Qualität der Rohstoffe wie auch der Backwaren schaden“, erklärt Prokurist Georg Entner. „Schon in den vergangenen Monaten haben wir deshalb kräftig investiert und mehrere Filialen modernisiert. Diesen Weg werden wir konsequent weiterverfolgen.“

Über das Instrument der Eigenverwaltung:

Die (vorläufige) Eigenverwaltung ist eine Sonderform des Insolvenzverfahrens, bei der die Geschäftsführung voll verfügungsberechtigt und damit handlungsfähig bleibt. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Regelverfahren. Ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter wird bei der Eigenverwaltung vom Insolvenzgericht nicht eingesetzt, lediglich ein sogenannter Sachwalter. Dessen Aufgabe ist es, die Interessen der Gläubiger im Prozess der Unternehmenssanierung zu wahren, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und gegebenenfalls ein Ende der Eigenverwaltung beantragen, falls das Verhalten der Schuldnerin Anlass zu der Befürchtung gibt, dass Gläubiger geschädigt werden könnten.

Voraussetzung für die Genehmigung eines Eigenverwaltungsverfahrens ist ein entsprechender Antrag seitens der Schuldnerin, der zusammen mit dem Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht wird. Das Gericht prüft dann, ob zu erwarten ist, dass diese Verfahrensform zu einer Verzögerung des Verfahrens oder zu anderen Nachteilen für die Gläubiger führen kann. Liegen keine Hinweise darauf vor, ordnet das Gericht die Eigenverwaltung an. Das Instrument der Eigenverwaltung soll Geschäftsführer kriselnder Unternehmen einen Anreiz geben, möglichst frühzeitig Insolvenzantrag zu stellen. Bislang waren Anträge zu einem sehr späten Zeitpunkt gestellt worden, weil Geschäftsführer den Kontrollverlust im Regelverfahren fürchteten. Dieser Kontrollverlust entfällt bei der Eigenverwaltung. Wird der Insolvenzantrag deshalb zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt gestellt, steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens erheblich.

Über Schultze & Braun:

Schultze & Braun berät regional, national und international Unternehmen in der Krise in Sanierungs- und Restrukturierungsfragen und zeigt gesunden Unternehmen vorbeugende, insolvenzvermeidende Maßnahmen auf. Außerdem wird die allgemeine Rechts- und Steuerberatung von Privatpersonen und Unternehmen übernommen.

Darüber hinaus beschäftigt sich Schultze & Braun seit über 35 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Bundesweit ist Schultze & Braun an mehr als 40 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet – von der Privatinsolvenz bis zur internationalen Großinsolvenz.

Über Linse & Ehrlicher:

Die Kanzlei Linse & Ehrlicher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt sich seit über 20 Jahren im Schwerpunkt mit Sanierung und Insolvenzverwaltung. Das Team betreut an den Standorten Nürnberg, Coburg und Saalfeld zahlreiche Insolvenzverfahren unterschiedlichster Größe und Umfangs.

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