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19.12.2014 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzplan-Index belegt - Bedeutung des Sanierungsinstruments steigt weiter – konstante Nutzung trotz Rückgang der Insolvenzen

Achern. 15 Jahre nach der Einführung der Insolvenzordnung etabliert sich der Insolvenzplan weiter als alternatives Sanierungsinstrument. Der aktuelle Insolvenzplan-Index von Schultze & Braun belegt, dass die Bedeutung des Insolvenzplans als Sanierungsinstrument weiter steigt – und das trotz eines erneuten deutlichen Rückgangs bei den Insolvenzverfahren. 2013 war der Insolvenzplan bei rund zwei Prozent der eröffneten Insolvenzverfahren das Sanierungsinstrument der ersten Wahl.

An allen deutschen Insolvenzgerichten wurden im vergangenen Jahr fast 19.500 Unternehmensinsolvenzverfahren eröffnet (inkl. Einzelunternehmer und Freie Berufe). An der Erhebung für den Insolvenzplan-Index nahmen mit 118 von 182 Gerichten rund zwei Drittel der deutschen Insolvenzgerichte teil. In 248 Insolvenzverfahren, für die diese Gerichte zuständig waren, wurde ein Insolvenzplan eingereicht. Im Durchschnitt kommen damit zwei Pläne auf 100 eröffnete Insolvenzverfahren (siehe Abbildung 1 im pdf) oder jedes Gericht auf rund zwei Verfahren, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde (siehe Abbildung 2 im pdf).

„Die Zahlen des Insolvenzplan-Index zeigen, dass sich der Insolvenzplan 15 Jahre nach Einführung der Insolvenzordnung als alternatives Sanierungsinstrument weiter etabliert“, fasst Rechtsanwalt Achim Frank, geschäftsführender Partner bei Schultze & Braun die Ergebnisse der aktuellen Erhebung zusammen. „Der deutliche Rückgang der Insolvenzverfahren seit 2011 hat keine erkennbare Auswirkung auf die Nutzung des Insolvenzplans. Die Zahl der Pläne ist vielmehr seit zwei Jahren konstant geblieben und zeigt für 2013 sogar eine ansteigende Tendenz.“

Insolvenzplan-Experte rechnet künftig mit mehr Sanierungen mittels Insolvenzplan

Der Insolvenzplan-Index belegt, dass sich die durchschnittliche Anzahl der Insolvenzverfahren, bei denen ein Insolvenzplan eingereicht wurde, je Gericht in den Jahren 1999 (0,39) bis 2013 (2,10) mehr als verfünffacht hat – Tendenz weiter steigend. Der Anteil der Verfahren mit Plan an den eröffneten Unternehmensinsolvenzen der befragten Gerichte hat sich im gleichen Zeitraum fast verdreifacht (von 0,67% auf 1,96%). Für den Insolvenzplan-Index befragt Schultze & Braun seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung jedes Jahr alle deutschen Insolvenzgerichte.

Für 2014 rechnet Achim Frank mit einem weiteren Anstieg der Sanierungen mittels Insolvenzplan. Gleichwohl gebe es noch Potential nach oben. Nach Franks Einschätzung könnte der Insolvenzplan bei fünf bis zehn Prozent der Unternehmens­insolvenzen das Sanierungsinstrument der ersten Wahl werden.

Zahlreiche Vorteile für alle Verfahrensbeteiligten

Als einen wichtigen Grund für die steigende Bedeutung des Insolvenzplans sieht Frank, dass der Insolvenzplan ein fester Bestandteil des Schutzschirmverfahrens ist. Den Daten der Online-Plattform Insolvenz-Portal zufolge gab es im Jahr 2013 mindestens 87 Schutzschirmverfahren. Das Verfahren wurde mit der Insolvenzrechtsreform zum März 2012 eingeführt. „Da Schutzschirmverfahren oftmals prominent sind, sorgen sie auch dafür, dass die zahlreichen Vorteile, die ein Insolvenzplan für alle Verfahrensbeteiligten hat, bekannter werden“, sagt der Experte, der bereits zahlreiche Insolvenzpläne erstellt hat.

Beispielhaft nennt Frank drei wesentliche Vorteile eines Verfahrens mit Insolvenzplan:

• Der Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Aufhebung des Verfahrens ist kürzer als bei einem Regelinsolvenzverfahren – normalerweise kann das insolvente Unternehmen binnen eines Jahres wieder im eingeschwungenen Zustand und ohne weitere Zwänge arbeiten.

• Die Anteile der Gesellschafter bleiben in der Regel ganz oder in Teilen werthaltig, da mit dem Insolvenzplan die Gesellschaft, der sogenannte Rechtsträger, erhalten wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Gläubiger vorrangig mit ihrer Planquote bezahlt werden.

• Die Gläubiger erhalten in der Regel eine höhere Quote – und damit mehr Geld – als dies im Regelinsolvenzverfahren der Fall wäre.

Hinzu kommt, dass durch die Regelungen des neuen Insolvenzrechts seit März 2012 (ESUG) die Sanierung mittels Insolvenzplan für die Gläubiger grundsätzlich attraktiver geworden ist, da ihre Position gestärkt wird. „Die Gläubiger haben jetzt eine bessere Verhandlungsposition gegenüber den Gesellschaftern“, erläutert Frank. „Über eine Kombination von Insolvenzplan und Debt-Equity-Swap können sie ihre Forderungen in Eigenkapital umwandeln – im Extremfall sogar ohne Zustimmung oder Mitwirkung der Altgesellschafter. Zudem wurden die Rechtsmittel gegen die Planbestätigung beschränkt.“

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