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Gute Chancen für eine Neuausrichtung der operativen Gesellschaften
Der Sanierungsexperte RA Dr. Frank Kebekus ist zum Restrukturierungsbeauftragten berufen worden
Restrukturierung soll im Wege der Eigenverwaltung erfolgen
Knapp 40 Arbeitsplätze betroffen
Herne, 22. November 2011. Am 22.11.2011 hat die Geschäftsführung der Heitkamp BauHolding GmbH beim zuständigen Insolvenzgericht in Bochum Insolvenzantrag gestellt. Die Geschäftsführung hatte zuvor den Sanierungsexperten RA Dr. Frank Kebekus zum Restrukturierungsbeauftragten bestellt, um eine Neuausrichtung der operativen Gesellschaften im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu begleiten. In der Unternehmensgruppe werden insgesamt ca. 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt, der Gesamtumsatz beträgt ca. EUR 300 Mio. In der nun insolventen Gesellschaft sind ca. 40 Mitarbeiter beschäftigt. Der Geschäftsbetrieb der insolventen Gesellschaft, die Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften erbringt, wird derzeit fortgeführt. Die Arbeitnehmer werden Insolvenzausfallgeld erhalten.
Von der Insolvenz nicht betroffen sind die operativ tätigen Tochtergesellschaften, deren Geschäftsbetriebe in vollem Umfang unverändert fortgeführt werden. Die Gesellschaften verfügen über eigene Finanzkreisläufe und Avalrahmen, so dass deren Geschäft durch die Insolvenz der Muttergesellschaft in keiner Form tangiert wird.
Die Beteiligten sehen gute Chancen für eine Neuausrichtung der operativen Gesellschaften der Heitkamp-Gruppe. Bereits im Vorfeld der Insolvenz wurde ein umfassendes Konzept entwickelt, das nun im Insolvenzverfahren umgesetzt werden soll. Erste Gespräche mit potentiellen Investoren sind bereits geführt worden.
Kebekus weist darauf hin, dass die operativen Gesellschaften positive Ergebnisse erwirtschaften, die in der Vergangenheit aufgrund entsprechender Konzernverpflichtungen an die jetzt insolvente Heitkamp BauHolding GmbH abzuführen waren. Diese hat damit ausschließlich erhebliche „Altlasten“, die aus den Jahren 2007 und früher stammen, befriedigt. Aufgrund politischer Entscheidungen zur Energiepolitik mussten im Kraftwerksbau die Gewinnerwartungen für die nächsten beiden Jahre revidiert werden. Darüber hinaus wirkte sich eine Änderung der steuerlichen Gesetzgebung für die Heitkamp BauHolding GmbH entwicklungsbeeinträchtigend aus. Somit war eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit in der Holding ausgeschlossen.
Der Restrukturierungsbevollmächtigte ist zuversichtlich, dass sehr zeitnah für die operativen Gesellschaften neue Gesellschaftermodelle gefunden werden, um auch zukünftig weiter erfolgreich sein zu können.
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Holger Voskuhl
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