Pressemitteilungen

30.06.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
M&A Prozess im Insolvenzverfahren HUBER Präzisionsdreh- und Frästechnik GmbH

Die LOHR PRÄZISION TECHNOLOGIES GmbH aus Heiligenhaus übernahm zum 01.06.2020 den Geschäftsbetrieb der insolventen HUBER Präzisionsdreh- und Frästechnik GmbH in Meckenheim. Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten.

Das Amtsgericht Bonn hatte am 18.10.2018 das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet und am 01.01.2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Bei der Firma Huber handelt es sich um ein alteingesessenes Unternehmen in Meckenheim, das auf die Herstellung von Präzisionsdrehteilen und artverwandten Erzeugnissen aus Metall, Kunststoff und ähnlichem Materialien spezialisiert ist. Seit Einleitung des Insolvenzeröffnungsverfahrens führte der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, aus der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte-Beckhausen & Bühs in Bonn den Geschäftsbetrieb fort. Er ergriff zahlreiche Maßnahmen zur Konsolidierung des Geschäftsbetriebes und schuf damit Voraussetzungen für eine erfolgreiche übertragende Sanierung. Die Firma Huber hatte bei Antragstellung 45 Arbeitnehmer.

Die ADWIN Consulting GmbH vermittelte und kontaktierte geeignete Interessenten für eine vollständige Übernahme des Geschäftsbetriebes. Nach intensiven Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten konnte Dr. Andreas Schulte-Beckhausen schließlich mit der Firma LOHR PRÄZISION TECHNOLOGIES GmbH durch den Abschluss entsprechender Verträge die Fortführung des Geschäftsbetriebes und den Erhalt sämtlicher Arbeitsplätze im Rahmen einer übertragenden Sanierung sicherstellen.

„Die neuen Eigentümer sehen weiteres Potential durch die Einbindung neuer Fertigungstechnologien und die Erweiterung durch hochqualifizierte Mitarbeiter. Dies ist ein Glücksfall für alle Beteiligten“ sagt Andreas Willems, Geschäftsführer der ADWIN Consulting GmbH.

Der Insolvenzverwalter erläutert: „Ziel war es, dass Unternehmen als Ganzes bestmöglich zu verwerten und den Fortbestand des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsplätze durch eine übertragende Sanierung sicherzustellen. Dies ist mit der Übertragung des gesamten Geschäftsbetriebes auf die neu gegründete Gesellschaft sehr gut gelungen.“

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