Pressemitteilungen

06.12.2013 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
Die Prokon-Genussscheine – eine Bestandsaufnahme

Laut einem Bericht der Stiftung Warentest, hat der Stromanbieter Prokon massive Verluste angehäuft. Die Kanzlei Nieding+Barth hat die Bedingungen der Prokon-Genussscheine genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis zeigt: Sollte Prokon wirklich kippen, wird es für die Anleger teuer.

Kapitalverwendung:

Laut Genussscheinbedingungen verpflichtet sich die Emittentin PROKON Regenerative Energien GmbH, das Genussrechtskapital für Planung, Finanzierung, Realisierung und den Betrieb eigener Projekte zu verwenden. Die Investitionen müssen „geeignet“ sein, um eine Grundverzinsung von 6 Prozent p.a. über die Gesamtlaufzeit zu erzielen. Das eröffnet große Spielräume für die Verwendung des Kapitals. Dass die Investitionen „geeignet“ sein müssen, gewisse Erträge zu erzielen, heißt nicht, dass diese Erträge tatsächlich erzielt werden. Das Genussrechtskapital könnte somit auch für die schlichte Planung und Finanzierung eingesetzt werden, ohne dass hieraus bereits tatsächlich Erträge fließen. Da das Kapital auch zur Finanzierung eingesetzt werden kann, ist nicht auszuschließen, dass damit wiederum Zinsansprüche aus Genussrechtskapital finanziert werden.

Haftung und Informationsmöglichkeiten:

Die Bedingungen sehen eine Haftung des Genussrechtskapitals für alle Ansprüche von Gläubigern gegenüber der Emittentin vor. Lediglich das sonstige Eigenkapital haftet erstrangig. Das Genussrechtskapital macht laut Jahresabschluss 2011 den Hauptteil des Eigenkapitals aus.

Am Jahresfehlbetrag nimmt das Genussrechtskapital nach Steuern und vor der Verzinsung bis zur vollen Höhe teil. Rückzahlungsansprüche vermindern sich entsprechend. Zwar sehen die Bedingungen auch eine Wiederauffüllung des Kapitals bei ausreichender Liquidität der Emittentin vor. Dies hängt allerdings unter anderem von der Entwicklung der stillen Reserven ab.

Eine Nachschusspflicht für Anleger besteht nicht.

Gesellschaftsrechtliche Mitwirkungs- oder Teilnahmerechte bestehen ebenfalls nicht. Lediglich auf Wunsch werden jährlich Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung sowie Lagebericht versandt. Die Möglichkeiten für Anleger, sich über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und der Investitionen zu informieren, sind gering. Eine Einflussnahme auf die Geschäftsführung ist nahezu ausgeschlossen.

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