Pressemitteilungen

11.12.2018 | PLUTA | Mitteilung der Pressestelle
Montessori-Schule in Arzberg saniert sich in Eigenverwaltung

- Schulbetrieb läuft planmäßig weiter

- Eltern können ihre Kinder auch für das neue Schuljahr 2019/2020 anmelden

- PLUTA-Rechtsanwalt Ulrich Pfeifer als vorläufiger Sachwalter tätig

Bayreuth, 7. Dezember 2018. Der Montessori-Fördergemeinschaft-Fichtelgebirge e.V., der Träger der Montessori-Schule im bayerischen Arzberg ist, hat am 29. November 2018 beim Amtsgericht Hof einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Grund für diesen Schritt sind Altverbindlichkeiten, die den Montessori-Verein belasten. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Ulrich Pfeifer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Der sanierungserfahrene Rechtsanwalt wird das Verfahren begleiten und überwachen, damit keine Nachteile für die Gläubiger entstehen.

Martina Spichtinger und Tanja Gleißner-Schmid, die seit September 2018 als neuer Vorstand des Montessori-Vereins im Amt sind, treiben den Neuanfang der Schule voran. „Der Schulbetrieb wird weiter uneingeschränkt fortgeführt“, betont Spichtinger. Auch das Aufnahmeverfahren für die Schüler kann im neuen Jahr planmäßig beginnen. „Die Eltern können ihre Kinder für das Schuljahr 2019/2020 bei uns anmelden“, sagt Spichtinger. Unterstützt wird der Vorstand im Eigenverwaltungsverfahren von Rechtsanwalt Gunther Neef von der Kanzlei Neef Schwarz + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der in den kommenden Tagen den Posten als Geschäftsführer übernehmen wird. Steuerberater Thomas Pößnecker, der zugleich auch Mitglied des Vereins ist, wird die Montessori-Fördergemeinschaft beratend unterstützen.

An der privaten Grund- und Hauptschule sind derzeit 30 Schüler eingeschrieben. Der Verein beschäftigt drei Lehrerinnen und zwei Erzieherinnen sowie zwei Honorarkräfte, die in dieser Woche über die Lage informiert wurden. Die Gehälter der Mitarbeiter sind insbesondere über das Insolvenzgeld gesichert.

Aus dem laufenden Betrieb kann der Verein kostendeckend geführt werden, allerdings belasten Altverbindlichkeiten aus früheren Jahren den Verein. So musste die Schule im Jahr 2016 nach Arzberg umziehen, da das Gebäude am ehemaligen Standort abgerissen wurde. Damit verbunden war aber auch ein deutlicher Rückgang der Schülerzahlen. Von ehemals 57 Schülern wurden am neuen Standort zwischenzeitlich nur noch 26 Schüler unterrichtet. Mittlerweile ist die Zahl auf 30 gestiegen.

Der neue Vorstand des Montessori-Vereins hat bereits ein Konzept erarbeitet, das in den kommenden Monaten umgesetzt werden soll. Gemeinsam mit dem sanierungserfahrenen Experten Gunther Neef wird die Montessori-Fördergemeinschaft als nächstes einen sogenannten Insolvenzplan ausarbeiten, um den Rechtsträger zu erhalten und einen langfristigen Schulbetrieb zu ermöglichen. Der Erhalt des Vereins ist enorm wichtig, da die Genehmigungen der Schulaufsicht sowie der kommunalen Stellen an den Rechtsträger gebunden sind.

Als gemeinnützige Einrichtung finanziert sich die Montessori-Fördergemeinschaft aus Schulbeiträgen, Fördermitteln und im kleineren Umfang aus Spenden. Der Schulbetrieb kann aus diesen Einnahmen finanziert werden, zudem haben die Verantwortlichen Kosteneinsparungspotenziale identifiziert, die in den kommenden Wochen und Monaten umgesetzt werden. An der Lehre wird allerdings nicht gespart: Im neuen Jahr wird eine neue zusätzliche Lehrkraft eingestellt, was die positive Aussicht für den Schulbetrieb widerspiegelt.

„In den vergangenen Tagen haben wir zahlreiche gute Gespräche geführt. Die Voraussetzungen für das Eigenverwaltungsverfahren sind gut. Wir werden die Montessori-Fördergemeinschaft bestmöglich unterstützen und das Verfahren begleiten“, erklärt der vorläufige Sachwalter Ulrich Pfeifer von PLUTA, der im Verfahren von seinem Kollegen Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Holger Ch. Buehler unterstützt wird.

Informationen über das Verfahren

Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen und auch Vereinen. Das Verfahren bietet dem Verein Planungssicherheit und berücksichtigt gleichzeitig die Interessen der Gläubiger. Der Vorstand darf unter Aufsicht eines Sachwalters und unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten den Verein selbst durch das Verfahren führen. Nach einem 2-3 monatigen Vorverfahren mündet es in einem Hauptverfahren, in dem die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können.

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