Pressemitteilungen

04.02.2014 | Rapp Wolff Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
RECHTSANWALT GORDON RAPP ZUM VORLÄUFIGEN INSOLVENZVERWALTER DER ERNST ENGELHORN GMBH BESTELLT

Heidelberg, 29.01.2014

Mit Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg – Insolvenzgericht – vom 29.01.2014 wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ernst Engelhorn GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Gordon Rapp zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Derzeit verschafft er sich einen Überblick über die allgemeine wirtschaftliche Situation des Leimener Unternehmens sowie die Möglichkeit zu dessen Fortführung. Um die Chance zur Sanierung zu bewahren und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, versucht der vorläufige Verwalter den Geschäftsbetrieb wieder auf-zunehmen. Zudem wurden bereits erste Gespräche mit den Geschäftskunden, den Banken sowie potentiellen Investoren geführt. Die Mitarbeiter werden über die Situation und den weiteren Ver-lauf unmittelbar informiert werden.

Die Ernst Engelhorn GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen für Containerdienst und Entsorgungstechnik in Leimen mit derzeit 19 Mitarbeitern. Im Geschäftsjahr 2013 konnte ein Umsatz von ca. 2,0 Millionen € erwirtschaftet werden.

Rechtsanwalt Gordon Rapp ist Seniorpartner der Kanzlei RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE. Er ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich in dem Bereich Insolvenzverwaltung und Restrukturierungsberatung tätig. In dieser Zeit hat er über 300 Betriebe in der Insolvenz fortge-führt.

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren