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20.11.2012 | SKW Schwarz Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
SKW Schwarz Rechtsanwälte berät erneut Arabella Hospitality SE

SKW Schwarz Rechtsanwälte hat die Führungsgesellschaft des Unternehmensbereiches Hotel der Schörghuber Gruppe, die Arabella Hospitality SE, im Zuge der Vertragsgestaltung für die Neueröffnung von zwei Hotels beraten.

Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. wird ab 2015 mit dem Aloft München und dem Aloft Stuttgart zwei, von der Schörghuber Unternehmensgruppe entwickelte Hotels betreiben. Die Marke Aloft wird mit der geplanten Eröffnung erstmalig in Deutschland vertreten sein.

Das Aloft München wird in der Nähe des Münchner Stadtzentrums, unmittelbar am Münchner Hauptbahnhof, eröffnen und mit 184 Gästezimmern ausgestattet. Das Aloft Stuttgart sieht eine Mischung aus Geschäften, Restaurants und kulturellen Einrichtungen sowie Büroflächen und Wohneinheiten vor und wird 165 Gästezimmer bereithalten.

Arabella ist langjähriger Partner von Starwood in Deutschland. Bereits im vergangenen Jahr hatte SKW Schwarz Rechtsanwälte Arabella bei dem Verkauf ihrer Anteile an der Design Hotels AG an Starwood rechtlich beraten. Die kartellrechtliche Genehmigung der Transaktion wurde im ersten Quartal 2012 erteilt.

Arabella ist Eigentümerin oder Pächterin verschiedener Hotels der Schörghuber Unternehmensgruppe in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca. Zu dem Arabella Portfolio gehören international bekannte Hotels wie beispielsweise The St. Regis Mardavall Mallorca Resort, Schloss Fuschl, A Luxury Collection Resort & Spa, Fuschlsee-Salzburg, The Westin Grand Frankfurt, Sheraton München Arabellapark Hotel oder Four Points by Sheraton München Central.

Starwood, eine der führenden US-amerikanischen Hotelketten, begleitet die Schörghuber Unternehmensgruppe als strategischer Partner im Unternehmensbereich Hotel und übernimmt dabei die operativen Managementaufgaben in den Häusern von Arabella.

Berater Arabella Hospitality SE: Dr. Sebastian Graf von Wallwitz, LL.M. (N.Y.U.) (Corporate, Kartellrecht)

Stefan Didyk
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SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer AG München PR884

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