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05.02.2016 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Erfolg vor Schweizer Gericht - Gläubiger des FlowTex-Gründers Manfred Schmider können auf Zuflüsse zur Insolvenzmasse hoffen

Achern/Frauenfeld (Kanton Thurgau/Schweiz). Das Bezirksgericht im schweizerischen Frauenfeld (Kanton Thurgau) hat Ende Januar den ehemaligen Gründer und geschäftsführenden Gesellschafter von FlowTex, Manfred Schmider, dessen frühere Ehefrau und deren Rechtsanwalt zu mehrmonatigen Haftstrafen sowie Geldstrafen wegen Geldwäsche verurteilt. Die Gläubiger von Manfred Schmider können nach dem Urteil auf Zuflüsse zur Insolvenzmasse von umgerechnet knapp sieben Millionen Euro hoffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Insolvenzverwaltung von Schultze & Braun, die sowohl die Insolvenzverfahren der FlowTex-Unternehmensgruppe als auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafters betreut, hat das Strafverfahren in der Schweiz von Beginn an intensiv begleitet. Weil die deutsche Insolvenzverwaltung in der Schweiz selbst keine Ansprüche der Masse durchsetzen darf, bedient sie sich in zwei parallel laufenden Gerichtsverfahren einer sogenannten Hilfskonkursmasse. Dieser Hilfskonkursmasse sprach das Strafgericht in Frauenfeld mit dem Urteil mehrere Vermögensgegenstände oder Anteile daran zu.

Dabei handelt es sich zum einen um vier Bilder des Malers Marc Chagall, deren Wert auf umgerechnet rund eine Million Euro geschätzt wird. Schmider hatte die Bilder zu seiner Ex-Frau in die Schweiz bringen lassen und sie auf diese Weise zunächst der Insolvenzmasse entzogen. „Mit dem Urteil ist es uns gelungen, wesentliche Teile des Vermögens von Manfred Schmider und seiner Ex-Frau für die Gläubiger wieder zurückzuholen“, zeigt sich Insolvenzverwalter Ferdinand Kießner zufrieden. Die Chagall-Bilder hatte die Insolvenzverwaltung zu Beginn des Verfahrens zunächst als vermisst klassifiziert und schließlich in der Schweiz aufgefunden.

Neben den Chagall-Bildern fließen der Insolvenzmasse auch anteilig Erlöse aus der Verwertung mehrerer mit kostbaren Diamanten besetzten Schmuckstücke zu. „Wie hoch der Zufluss zur Masse hier genau sein wird, hängt wesentlich von den Verwertungserlösen ab. Wir gehen aber davon aus, dass die beschriebenen Schmuckstücke einen Wert von umgerechnet knapp 550.000 Euro haben dürften“, erklärt Kießner.

Neben dem Strafprozess in Frauenfeld ist derzeit noch ein Zivilverfahren vor dem Bezirksgericht Meilen gegen Schmiders Ex-Frau anhängig. Dort versucht die Insolvenzverwaltung derzeit, den Wert einer Liegenschaft in St. Moritz sowie weitere Kunst- und Schmuckgegenstände aus dem Vermögen von Schmider, seiner Ex-Frau und seiner Familie für die Gläubiger zurückzuerhalten. „Hier geht es um Werte in Höhe von umgerechnet etwa 22 Millionen Euro“, berichtet Kießner. „Wir sind hier – wie auch bei den Chagall-Bildern und dem Schmuck, den uns das Bezirksgericht Frauenfeld zugesprochen hat – der festen Überzeugung, dass dieses Vermögen der Insolvenzmasse zusteht.“

Schmiders Ex-Frau hatte sich im Jahr 2001 in einem Vergleich mit der Insolvenzverwaltung verpflichtet, gegen einen Abgeltungsbetrag ihr gesamtes Vermögen der Insolvenzmasse zur Verfügung zu stellen. Entgegen dieser Vereinbarung verkaufte sie danach ohne Zustimmung der Insolvenzverwaltung sowohl die Liegenschaft in St. Moritz als auch die Kunst- und Schmuckgegenstände. Den Erlös der Verkäufe behielt sie für sich.

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