Pressemitteilungen

01.04.2019 | B B O R S KREUZNACHT | Mitteilung der Pressestelle
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SD Automotive GmbHsetzt die eigenverwaltende Geschäftsführung den Sanierungskurs fort

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SD Automotive GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte wurde am 29. März 2019 durch das Amtsgericht Osnabrück unter Beibehaltung der Eigenverwaltung eröffnet, nachdem der Geschäftsbetrieb mit annähernd 500 Mitarbeitern bereits seit Anordnung des vorläufigen Verfahrens durch die Geschäftsführer in Eigenverwaltung fortführt wurde. Der eingeschlagene Sanierungskurs wird in enger Abstimmung zwischen der Geschäftsleitung, den Sonderbevollmächtigten sowie dem Sachwalter fortgesetzt.

Nachdem der bereits im vorläufigen Verfahren eingesetzte Gläubigerausschuss sowie der vom Gericht bestimmte vorläufige Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, übereinstimmend ihr Placet erteilt hatten, ist das Amtsgericht Osnabrück den Anträgen der Geschäftsleitung gefolgt, so dass das Insolvenzverfahren auch nach Verfahrenseröffnung von den Geschäftsführern Markus Dröge und Wilfried Seltmann in Eigenverwaltung fortbetrieben wird. Der eingeschlagene Sanierungskurs soll nunmehr fortgesetzt und der bereits seit einigen Wochen laufende Investorenprozess verdichtet werden. Hierbei wird die Geschäftsleitung auch weiterhin durch die sonderbevollmächtigten Rechtanwälte Dr. Kreuznacht und Voß aus der Kanzlei BBORS Kreuznacht, Münster, begleitet.

„Es konnten bereits mit mehreren Interessenten Sondierungsgespräche im Hinblick auf eine Beteiligung an der SD Automotive GmbH und eine damit einhergehende Sanierung des Unternehmens geführt werden“, kommentiert Markus Dröge den bereits frühzeitig angestoßenen Investorenprozess. Dr. Kreuznacht ergänzt hierzu, dass es im frühen Stadium des vorläufigen Verfahrens gelungen sei, mit allen Kunden des Unternehmens persönliche Gespräche zu führen mit der Folge, dass sämtliche Kunden ihre Aufträge bei der SD Automotive GmbH belassen haben, so dass der Geschäftsbetrieb einschränkungslos aufrechterhalten werden konnte; dies ist selbstverständlich die Basis für einen erfolgreichen Sanierungsprozess. Wilfried Seltmann führt hierzu ergänzend aus, dass arbeitsrechtliche Maßnahmen nach Verfahrenseröffnung unumgänglich waren, in Anbetracht der gegenwärtigen Auftragslage die Kündigungen jedoch auf 66 Mitarbeiter/innen beschränkt werden konnten. „Unabhängig von der Sanierung des Unternehmens der SD Automotive GmbH ist es der Geschäftsleitung ein zentrales Anliegen, so viele Arbeitsplätze wie möglich im Rahmen des Sanierungsverfahrens in der Region zu erhalten“, so Seltmann. „Wir sind optimistisch, unter Einbeziehung der großen nationalen und internationalen Automobilhersteller sowie der Gläubiger den eingeschlagenen Weg erfolgreich weiterzuverfolgen“, ergänzt Markus Dröge.

Die Geschäftsleitung der SD Automotive GmbH wird im Rahmen des Sanierungsprozesses auch weiterhin durch die erfahrenen Sanierungsberater Rechtsanwalt Dr. Kreuznacht und Rechtsanwalt Voß sowie Herrn Rechtsanwalt Burghardt als Sachwalter begleitet. Darüber hinaus wird die Geschäftsleitung in dem Verfahren von Herrn Frank Peuckmann von der Unternehmensberatung Mentor AG unterstützt.

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