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05.05.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
Verwalter erwarten im Herbst die große Insolvenzwelle

- Covid-19-Umfrage von Falkensteg: Tourismus zählt zu den Verlierern, der Onlinehandel zu den Profiteuren der Krise

- Eigenverwaltung rangiert vor klassischer Regelinsolvenz als Sanierungsansatz

Düsseldorf. 5. Mai 2020. Die große Insolvenzwelle wird für September und Oktober erwartet und die Konjunktur soll sich nach durchschnittlich 17 Monaten wieder erholen. Die Covid-19-Umfrage des Beratungsunternehmens Falkensteg gibt erste Aufschlüsse darüber, welche Unternehmen vor zahlreichen gravierenden Herausforderungen stehen werden und welche Lösungsansätze die gegenwärtige Situation bereithält. Mitte April wurden dazu 460 Insolvenzverwalter befragt. Überraschend bevorzugen die Experten als Sanierungsansatz eher die Eigenverwaltung (72 Prozent) gegenüber der klassischen Regelinsolvenz (56 Prozent).

Insolvenzen nehmen zu: Mehr als 20 Prozent

„Covid-19 ist anders: direkter, schneller und langfristiger. Dennoch setzt der Staat auf Instrumente, die bereits bei der Finanzkreise 2008 zum Konjunkturprogramm gehörten. Und die Unternehmen reagieren deutlich zurückhaltender als die Krise eigentlich erfordert. Das wird sich in der Restrukturierungsarbeit der nächsten Jahre niederschlagen“, erklärt Studienautor und Falkensteg Geschäftsführer Tillmann Peeters. Im Jahr 2019 haben die deutschen Amtsgerichte 18.749 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Ein Drittel der Umfrageteilnehmer erwartet, dass aufgrund der Pandemie zusätzlich mehr als 20 Prozent der Firmenlenker den Weg zum Insolvenzgericht gehen müssen. Das entspricht mindestens 3.750 Unternehmen. Mehr als jeder fünfte (22 Prozent) geht von einem moderateren Anstieg der Insolvenzanmeldungen von bis zu zehn Prozent aus. 42 Prozent sehen dagegen eine Steigerung der Anmeldungen zwischen zehn und 19 Prozent.

Die meisten Anträge, befürchten 42 Prozent der Insolvenzverwalter, werden in fünf Monaten gestellt. Für den Wellenkamm im Herbst 2020 spricht das Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Die Maßnahme soll Unternehmen schützen, die in Folge der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, und die Firmenpleiten eindämmen. 60 Prozent der Insolvenzverwalter sehen darin jedoch nur eine bedingt geeignete Maßnahme zur Krisenbewältigung.

Eine kleine Antragsflut könnte nach Ansicht von 14 Prozent der Befragten schon im Juni 2020 die Amtsgerichte erreichen. Erste Krisenvorläufer waren bereits im März erkennbar. Damals stellten vor allem große Unternehmen, die sich in der Restrukturierung oder im Krisenmodus befanden, einen Insolvenzantrag. Bei Kleinstunternehmen war noch kein besonderer Anstieg zu verzeichnen. Drei Monate später könnten die Firmen hinzukommen, deren Kreditanträge abgelehnt wurden und die nicht mehr in der Lage sein werden, die Löhne zu bezahlen.

Verlierer und Gewinner der Krise

Die Corona-Pandemie hat für viele Wirtschaftszweige verheerende Folgen. Teilweise sind die Schäden noch nicht abzusehen oder treten erst nach dem Shutdown auf. „Unternehmen müssen sich auf eine lange Durststrecke und verändertes Kaufverhalten einstellen. Sie sind jetzt gefordert, ihre Geschäftsmodelle nicht nur anzupassen, sondern neu auszurichten“, so Co-Autor Johannes von Neumann-Cosel, Partner der Unternehmensberatung Falkensteg.

Flugzeuge am Boden, Hotels geschlossen und Einreiseverbote verhindern den nächsten Urlaub – 97 Prozent der Sanierungsexperten setzen die Reiseindustrie deshalb auf den Spitzenplatz sehen 86 Prozent der Verwalter auch während des Shutdowns das Insolvenzgeld als wichtiges Instrument.

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