Pressemitteilungen

13.03.2018 | hww hermann wienberg wilhelm | Mitteilung der Pressestelle
Weiteres Unternehmen der Achenbach-Gruppe insolvent

Düsseldorf, 13. März 2018. Das Amtsgericht Düsseldorf hat Dr. Gregor Bräuer, Partner bei hww hermann wienberg wilhelm, am 5. März 2018 zum Insolvenzverwalter der AAC Leasing + Verwaltungsgesellschaft mbH bestellt. Die AAC (Achenbach Art Consulting) ist Teil der Unternehmensgruppe des Düsseldorfer Kunsthändlers Helge Achenbach, der 2014 wegen eines Betrugsskandals deutschlandweit für Aufsehen sorgte und später verurteilt wurde.

Helge Achenbach war am 10. Juni 2014 festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, Kunstwerke und Oldtimer mit verdeckten Preisaufschlägen und gefälschten Rechnungen an den Aldi-Erben Berthold Albrecht weiterverkauft zu haben. Er saß bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung in Untersuchungshaft. Mehrere Unternehmen gerieten hierdurch in eine finanzielle Schieflage und mussten Insolvenz anmelden.

Die AAC – im Jahr 1993 als „Achenbach Art Consulting Gesellschaft für Kunst- und Architekturberatung mbH“ gegründet und bis heute im Alleinbesitz von Helge Achenbach – war von der flächendeckenden Insolvenz zunächst nicht betroffen. Ziel sei es gewesen, die AAC außergerichtlich zu liquidieren und den maßgeblich aus der Verwertung zahlreicher und bedeutsamer Kunstgegenstände erzielten Liquidationsüberschuss an die Erben von Bertold Albrecht, welche die Anteile von Helge Achenbach an der AAC wegen Ansprüchen in zweistelliger Millionenhöhe gepfändet hatten, zu verteilen.

Grund und Anlass für das nunmehr eingeleitete Insolvenzverfahren ist im Wesentlichen ein Rechtsstreit gegen die öffentliche Hand. Diese hatte die AAC im Zusammenhang mit einem im Jahr 2004 gescheiterten Immobiliengeschäft in Anspruch genommen. Vollkommen unerwartet und entgegen der Einschätzung ihrer in diesem Rechtsstreit mandatierten Anwälte war die AAC am 18. Januar 2018 vom Landgericht Düsseldorf zur Zahlung verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dennoch musste die AAC aufgrund der ausgeurteilten Zahlungspflichten eine Rückstellung bilden, wodurch die Insolvenzreife eintrat.

Mit Beschluss vom 5. März 2018 eröffnete das Amtsgericht Düsseldorf, gestützt auf den Insolvenzgrund der Überschuldung, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAC und bestellte Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer zum Insolvenzverwalter. „Im Insolvenzverfahren wird insbesondere die Berechtigung der Forderung der öffentlichen Hand zu prüfen sein. Die Rechtslage ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt“, erklärt Bräuer. Als Insolvenzverwalter wird er zudem noch vorhandene Kunstgegenstände der Verwertung zuführen sowie berechtigte Ansprüche der Insolvenzmasse durchsetzen.

Die AAC hatte am 1. Februar 2018 Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte zunächst die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Bräuer zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Nachdem Vergleichsverhandlungen mit der öffentlichen Hand gescheitert waren, hatte die AAC den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgenommen.

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