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06.09.2024 | | Mitteilung der Pressestelle
ARGE Insolvenzrecht & Sanierung fördert juristischen Nachwuchs mit Wissenschaftspreis

Bereits zum neunten Mal ruft die ARGE Insolvenzrecht & Sanierung junge Doktorandinnen und Doktoranden auf, sich für den Wissenschaftspreis zu bewerben. Ausgezeichnet wird jedes Jahr die Person, deren akademisch herausragende Arbeit einen besonderen insolvenzrechtlichen Praxisbezug hat. Dabei legt die Jury ausdrücklich Wert auf interdisziplinäre Arbeiten. Die Ausschreibungsfrist endet am 31. Oktober 2024.

Berlin, 5. September 2024 – Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Themenbereichen, die die insolvenzrechtliche Praxis betreffen, ist seit jeher ein fester Bestandteil der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung. So wird seit 2017 jährlich beim Deutschen Insolvenzrechtstag der juristische Nachwuchs mit dem Wissenschaftspreis ausgezeichnet und geehrt. Die Preisträger haben im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit, die ausgezeichnete Arbeit in einem Kurzvortrag vorzustellen; anschließend erfolgt die Preisverleihung in diesem Rahmen. Der 22. Deutsche Insolvenzrechtstag findet vom 2. bis 4. April 2025 in Berlin statt.

Die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung bezieht die betreuenden Lehrstühle oder Institutionen mit ein, die die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Umsetzung schaffen und die jungen Doktorandinnen und Doktoranden von der Impulsgebung bis zum Abschluss der Arbeiten begleiten. Somit erhalten Preisträgerin oder Preisträger sowie der ihn bzw. sie betreuende Lehrstuhl oder das betreuende Institut als Impulsgeber und Förderer jeweils einen Geldbetrag in Höhe von 5.000 Euro.

Eine Jury aus drei renommierten Juristen bewertet die Arbeiten und empfiehlt sie für den Preis. Das Auswahlkomitee setzt sich zusammen aus Prof. Dr. Godehard Kayser, Vorsitzender Richter des IX. Senats am BGH a. D. und erstmalig Vorsitzender der Jury sowie Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, langjähriges Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung und des Gesetzgebungsausschusses des DAV. Darüber hinaus gibt es jedes Jahr einen wechselnden Universitätsprofessor, der die Arbeiten für den Wissenschaftspreis bewertet. Für den Wissenschaftspreis 2025 wird Prof. Dr. Jan Felix Hoffmann von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg diese Rolle erfüllen.

Dr. Rainer Eckert, Co-Vorsitzender der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung sagt: „Der Wissenschaftspreis der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung hat sich zu einer Tradition des Deutschen Insolvenzrechtstages etabliert und ist gleichzeitig eine wichtige Möglichkeit für junge Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen, ihre wissenschaftliche Leistung im Lichte der insolvenzrechtlichen Praxis einzuordnen.“

„Die Wissenschaft liefert durchgehend neue Ideen und zeigt innovative Wege auf. Es ist daher ein besonders starkes Signal, dass die ARGE Insolvenzrecht & Sanierung diese Impulse – und damit die jungen klugen Köpfe, in denen sie entstehen – nun seit bald einem Jahrzehnt - mit einem großzügigen Preis fördert“, führt Dr. Anne Deike Riewe, Co-Vorsitzende der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung fort.

Für die Bewerbung zugelassen sind deutschsprachige Dissertationen, die erstmalig entweder von den Doktorandinnen oder Doktoranden selbst oder von den betreuenden Personen eingesandt werden. Eine wiederholte Teilnahme ist nicht gestattet. Die Arbeiten müssen einen besonderen Bezug zum Insolvenzrecht bzw. zur Sanierung, eine anwendungsorientierte Fragestellung sowie einen wissenschaftlichen Innovationsgehalt aufweisen. Interdisziplinäre Arbeiten oder Arbeiten aus anderen Disziplinen, wie beispielswiese der Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre, Soziologie oder Geschichte, die die übrigen Voraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich zugelassen und erwünscht. Die Gutachten aus dem Prüfungsverfahren, welche mindestens die Bewertung „magna cum laude“ aufweisen müssen, sowie eine Empfehlung der betreuenden Person oder des Instituts sind mit einzusenden. Die Arbeiten müssen bereits abgegeben und abgeschlossen sein und dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Weitere Informationen zum Wissenschaftspreis und die vollständige Ausschreibung finden Sie unter: https://arge-insolvenzrecht.de/de/ueber-uns/wissenschaftspreis-130.

Die bisherigen Preisträger sind:

2024: Dr. Thomas Schmitz-Justen für die Dissertation „Die Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde der betreuende Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht der Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn unter der Leitung von Professor Dr. Moritz Brinkmann.

2023: Dr. Julia Harten für die Dissertation „Universalität im Internationalen Insolvenzrecht“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde der sie betreuende Lehrstuhl für Zivilprozess- und allgemeines Prozessrecht der Universität Hamburg unter der Leitung von Professor Dr. Reinhard Bork.

2022: Dr. Jonas Rehn für die Dissertation „Die Erwerbsobliegenheiten in der Privatinsolvenz“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde der ihn betreuende Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Handels- und Zivilprozessrecht der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz unter der Leitung von Professor Dr. Curt Wolfgang Hergenröder.

2021: Dr. Lukas Piroth für die Dissertation „Die umsatzsteuerliche Organschaft in Krise und Insolvenz“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde der ihn betreuende Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht am Institut für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht der Universität Bonn unter der Leitung von Professor Dr. Moritz Brinkman.

2020: Dr. Sebastian Zeyns für die Dissertation „§§ 103 ff. InsO in der Doppelinsolvenz“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde der ihn betreuende Lehrstuhl Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht der Universität Hamburg, unter Leitung von Professor Dr. Reinhard Bork.

2019: Dr. Friederike Dorn für ihre Arbeit „Das Ausschlagungsrecht in der Insolvenz des Erben oder Vermächtnisnehmers“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde der sie betreuende Lehrstuhl von Professor Dr. Andreas Piekenbrock an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht.

2018: Dr. Phillipp Heiner Hofmann für die Dissertation „Der Schutz von Dritten in der Insolvenz des Versicherungsnehmers“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde der ihn betreuende Lehrstuhl Professor Dr. Alexander Bruns an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

2017: Dr. Patrick Schulz für die Dissertation „Der Debt Equity Swap in der Insolvenz“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde der ihn betreuende Lehrstuhl von Professor Dr. Urs Peter Gruber an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz.

Über die Arbeitsgemeinschaft:

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

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