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Amtsgericht hat das Verfahren eröffnet, Betrieb läuft stabil weiter, Finanzierung sozialer Leistungen muss grundlegend reformiert werden
Bielefeld, 22.10.2026. Die AWO Bielefeld setzt ihren eingeleiteten Sanierungskurs im Rahmen der Eigenverwaltung konsequent fort. Mit der planmäßigen Eröffnung des Verfahrens durch das Amtsgericht zum 1. Oktober 2026 wurde der eingeschlagene Weg bestätigt. Ziel bleibt es, die Organisation langfristig wirtschaftlich zu stabilisieren und ihre sozialen Angebote dauerhaft zu sichern.
„Für die Menschen, die unsere Einrichtungen und Dienste nutzen, gilt weiterhin: Alle Angebote laufen uneingeschränkt weiter. Qualität, Umfang und Verlässlichkeit unserer Leistungen bleiben bestehen“, betont die Vorstandsvorsitzende Kirsten Hopster.
Für Nutzerinnen und Nutzer ändert sich weiterhin nichts
Alle Einrichtungen und Dienste der AWO Bielefeld arbeiten weiterhin in gewohnter Qualität und im gewohnten Umfang. Auch die ehrenamtlich getragenen Angebote in den Stadtteilen werden unverändert fortgeführt. Für Familien, Pflegebedürftige, Ratsuchende und alle weiteren Nutzerinnen und Nutzer sozialer Angebote ergeben sich aktuell keine Einschränkungen.
Weitere Herausforderungen im laufenden Verfahren
Trotz des planmäßigen Verlaufs des Verfahrens sieht sich die Organisation aktuell mit zusätzlichen Problemen konfrontiert. Teilweise vertreten öffentliche Geldgeber die Auffassung, dass während der Zahlung von Insolvenzgeld keine oder nur reduzierte Zuschüsse beziehungsweise Leistungsentgelte gezahlt werden müssten. Dies führe dazu, dass Leistungen weiterhin vollständig erbracht werden, die dafür vorgesehenen Einnahmen jedoch nur teilweise oder gar nicht fließen. Der entlastende Effekt des Insolvenzgeldes werde dadurch erheblich reduziert. Die AWO Bielefeld sei so gezwungen, die vorenthaltenen Entgelte und Zuschüsse im Klageverfahren einzufordern. Diese Verfahren sind jedoch langwierig, kostenintensiv und mit ungewissem Ausgang.
Kern des Problems ist, dass hier Verwaltungsrecht und Insolvenzrecht aufeinandertreffen. Rechtssicherheit für alle Beteiligten – Geldgeber und Leistungserbringer – ist noch nicht geschaffen worden.
Erschwerend komme hinzu, dass viele angekündigte Reformen im sozialen Bereich noch nicht konkret ausgestaltet seien und deshalb derzeit nur eingeschränkte Planungssicherheit bestehe.
Blick nach vorn
Derzeit wird der Insolvenzplan finalisiert, um dann mit den Gläubigern abgestimmt zu werden. Parallel führt die AWO Bielefeld intensive Gespräche mit Auftraggebern und Kostenträgern. Dabei erfährt die Organisation nach eigenen Angaben viel Unterstützung und ein klares Bekenntnis zu ihren sozialen Leistungen. „Der Prozess ist so anspruchsvoll wie komplex. Einen einzelnen Lösungsweg gibt es nicht. Klar ist jedoch, dass wir unsere Mitarbeitenden, unsere Partner und unsere Gremien eng einbeziehen werden. Vorstand, Betriebsrat und Aufsichtsorgane ziehen an einem Strang. Das gibt uns Zuversicht“, sagt Hopster. Die Aufhebung des Verfahrens wird derzeit für Ende Februar 2027 angestrebt.
Öffentliche Finanzierung als Kern des Problems
Die aktuelle wirtschaftliche Situation sei nicht trotz, sondern vielfach gerade wegen bestehender Finanzierungsstrukturen entstanden. Zahlreiche soziale Träger stünden vor ähnlichen Herausforderungen. Als Beispiel nennt die AWO Bielefeld die Umsetzung des Tariftreuegesetzes in der Pflege. Höhere Löhne für Pflegekräfte seien notwendig und richtig. Gleichzeitig würden die zusätzlichen Personalkosten vielerorts nicht vollständig refinanziert. Dies gefährde die wirtschaftliche Stabilität ambulanter und stationärer Pflegeangebote. „Soziale Einrichtungen arbeiten nicht mit dem Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Ihr Auftrag ist es, Menschen zu unterstützen. Dafür brauchen sie Planungssicherheit, verlässliche Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung“, erklärt Hopster.
Mitarbeitende bleiben zentrale Säule der Organisation
Besondere Bedeutung misst die AWO Bielefeld ihren rund 800 Beschäftigten bei. Sie seien das Fundament aller sozialen Leistungen. Vorstand und Aufsichtsrat heben den großen Zusammenhalt innerhalb der Belegschaft hervor: „Unsere Teams leisten täglich hervorragende Arbeit. Gerade in dieser schwierigen Situation erleben wir eine enorme Solidarität und eine beeindruckende Bereitschaft, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Die Haltung lautet an vielen Stellen: Jetzt erst recht“, berichtet Karin Schrader, Vorsitzende des Aufsichtsrats.
Ziel der Sanierung sei es daher, die Einrichtungen und Arbeitsplätze langfristig zu sichern und die Organisation zukunftsfähig aufzustellen. Gleichzeitig fordert die AWO Bielefeld eine ehrliche Diskussion über die tatsächlichen Kosten sozialer Dienstleistungen. Viele Träger würden bereits heute erhebliche Eigenanteile übernehmen müssen, obwohl hierfür häufig keine finanziellen Reserven vorhanden seien.
Einrichtungen werden auf Zukunftsfähigkeit überprüft
Im Rahmen der Sanierung werden sämtliche Angebote und internen Strukturen sorgfältig analysiert. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wo Prozesse verbessert, Strukturen effizienter gestaltet und finanzielle Rahmenbedingungen angepasst werden können. „Wir schauen uns jede Einrichtung und jeden Dienst genau an. Wo brauchen wir bessere Refinanzierungen? Wo können wir Prozesse optimieren? Und wo müssen Strukturen möglicherweise angepasst werden, um Angebote langfristig zu sichern?“, so Hopster. Dabei sei auch die Politik gefordert, klare Perspektiven für die zukünftige Ausgestaltung des Sozialstaats und seiner Finanzierung zu schaffen.
Hintergrund: Warum die Eigenverwaltung notwendig wurde
Die wirtschaftlichen Herausforderungen für soziale Dienstleister haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Während Personal-, Energie-, Miet- und Sachkosten kontinuierlich steigen, halten die öffentlichen Refinanzierungssysteme vielerorts nicht Schritt. Hinzu kommen zahlreiche Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie Datenschutz, Kinderschutz, IT-Sicherheit, betriebliche Mitbestimmung oder arbeitsmedizinische Betreuung, die häufig nur teilweise oder gar nicht refinanziert werden. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an Verwaltung, Buchhaltung und Personalwesen stetig. Neue gesetzliche Vorgaben und zunehmende Bürokratie erfordern zusätzliche Fachkompetenzen und verursachen erhebliche Kosten.
Anders als Unternehmen in der freien Wirtschaft können soziale Träger Preissteigerungen jedoch nicht einfach an Kundinnen und Kunden weitergeben. Pflegeleistungen, Betreuungsangebote oder Plätze in sozialen Einrichtungen lassen sich nicht beliebig verteuern. Gleichzeitig müssen soziale Dienstleister häufig über viele Monate in Vorleistung gehen. Zwischen Leistungserbringung und Zahlung liegen je nach Kostenträger nicht selten zehn oder mehr Monate.
„Das Problem liegt nicht bei einzelnen Behörden oder Geldgebern. Das gesamte Finanzierungssystem sozialer Dienstleistungen gehört auf den Prüfstand. Wir erleben derzeit eine strukturelle Krise, die viele Organisationen der Wohlfahrtspflege betrifft“, ergänzt Vorstandsmitglied Markus Wrobbel.
Die Eigenverwaltung diene deshalb als notwendige „Notbremse“, um die Organisation ohne zusätzliche Verschuldung neu aufzustellen, finanzielle Risiken zu begrenzen und gemeinsam mit allen Beteiligten nachhaltige Lösungen zu entwickeln.