Pressemitteilungen

15.12.2017 | AndresPartner | Mitteilung der Pressestelle
Martin Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Ruhe Textilreinigung GmbH bestellt

Bielefelder Textilreinigungsunternehmen stellte beim Amtsgericht Bielefeld Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Geschäftsbetrieb läuft in allen 23 Filialen in Ostwestfalen uneingeschränkt weiter und alle Kunden werden in bewährter Weise bedient

Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Schmidt hat die 86 Beschäftigten des Unternehmens über die Situation informiert

Bielefeld, 14. Dezember 2017. Die Ruhe Textilreinigung GmbH hat beim zuständigen Amtsgericht in Bielefeld einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat daraufhin den Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Schmidt von der Kanzlei AndresPartner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Schmidt ist derzeit mit seinem Team vor Ort, um die wirtschaftliche Ausgangssituation des ostwestfälischen Textilreinigungsunternehmens zu prüfen. „Wir verschaffen uns momentan einen Überblick und führen mit allen wesentlichen Beteiligten Gespräche“, sagt Schmidt. „Ziel ist es, die bestehenden Sanierungsoptionen kurzfristig zu ermitteln und mit deren Umsetzung unmittelbar zu beginnen.“

Der Geschäftsbetrieb wird derweil in allen 23 Filialen uneingeschränkt und zu den bekannten Öffnungszeiten aufrechterhalten. „Wir werden alle Kunden des Traditionsunternehmens weiterhin in der bewährten Qualität und Zuverlässigkeit bedienen“, garantiert Schmidt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die 86 Beschäftigten bereits über die Situation und alle weiteren Schritte informiert. Löhne und Gehälter sind bis Februar 2018 durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert. Die Vorfinanzierung hat Schmidt bereits beantragt.

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