Pressemitteilungen

19.08.2016 | AndresPartner und Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Gläubiger der Apotheke im Seidnitz-Center stimmen Insolvenzplan mit großer Mehrheit zu

Insolvenzplan war von Apotheker Helmut Michael und Rechtsanwältin Nicole Scholze erarbeitet und mit dem gerichtlich bestellten Sachwalter abgestimmt worden

Positives Votum entscheidender Schritt zur Entschuldung und Neustart der Apotheke im SEC

Gläubiger erhalten Quote oberhalb des bundesweiten Durchschnitts

Dresden, 18. August 2016. Die Gläubiger der insolventen Apotheke im SEC im Dresdner Seidnitz-Center haben heute dem Insolvenzplan des Apothekers Helmut Michael, der von ihm beauftragten verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwältin Nicole Scholze von der Kanzlei AndresPartner sowie dem Sachwalter Dr. Dirk Herzig von Schultze & Braun mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Insolvenzplan sieht für die ungesicherten Gläubiger die Auszahlung einer festen Summe mit einer überdurchschnittlichen Quote in Höhe von ca. 9,6 Prozent nach derzeitigem Stand der Insolvenztabelle vor. In herkömmlichen Insolvenzverfahren erreichen Gläubiger meist nur eine Quote zwischen drei und fünf Prozent.

„Die heutige Entscheidung der Gläubiger ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Ende der Insolvenz in Eigenverwaltung“, erklärt die Verfahrensbevollmächtigte Scholze. „Die Rahmenbedingungen, insbesondere durch die Insolvenz des SEC selbst, haben die Sanierung der Apotheke sicher nicht erleichtert. Dennoch zeigen die betriebswirtschaftlichen Zahlen, dass unsere Maßnahmen in den vergangenen Monaten die richtigen waren.“

Michael, Scholze und Dr. Herzig führen den Apothekenbetrieb bereits seit knapp vier Jahren in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fort und haben zahlreiche Maßnahmen zu einer nachhaltigen Sanierung des Unternehmens umgesetzt. Auf diese Weise erwirtschaftet die Apotheke wieder kleinere Gewinne.

„Die Apotheke ist auf dem richtigen Weg, das haben uns heute auch die Gläubiger bestätigt. Nun geht es darum, die Vereinbarungen des Insolvenzplanes fristgerecht umzusetzen und damit die Voraussetzungen für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu schaffen“, sagt Sachwalter Dr. Herzig. Die Planbestätigung durch das Insolvenzgericht steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft über den Erlass des Sanierungsgewinns durch das Finanzamt und die Stadt Dresden. Beide entscheiden darüber voraussichtlich bis Ende September 2016, haben aber in den Vorgesprächen positive Bescheide in Aussicht gestellt.

Grundlage für den heutigen Erfolg war zudem die sehr gute Zusammenarbeit zwischen Herrn Michael, Rechtsanwältin Scholze und Rechtsanwalt Dr. Herzig, die unbeirrt von der Insolvenz des Centerbetreibers alles unternommen haben, um den Betrieb der Apotheke aufrecht zu erhalten. Zudem betonen alle drei die große Unterstützung durch den Hauptlieferanten, die GEHE Pharma Handel GmbH, die jederzeit konstruktiv im Verfahren mitgewirkt hat.

Hintergrund:

Im November 2012 hatte Apotheker Helmut Michael Insolvenzantrag gestellt, das Verfahren wurde zum 1. Februar 2013 eröffnet. Die von ihm als Inhaber geführte Apotheke im SEC in Dresden hatte beim Amtsgericht Dresden beantragt, die Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen. Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig von Schultze & Braun wurde zum Sachwalter bestellt.

Die Eigenverwaltung ist eine eigene Verfahrensart der Insolvenzordnung. Ziel ist es dabei, die Eigensanierung des Unternehmens durch die Belassung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Schuldner zu unterstützen. Im Falle einer Apotheke ist die Anordnung der Eigenverwaltung für die Erfüllung der Anforderungen des Apothekengesetzes unerlässlich. Denn mit dem Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf einen Insolvenzverwalter würde der Apotheker seine Apothekenerlaubnis gem. § 7 ApoG verlieren. Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu überprüfen und ihn zu überwachen (§§ 274 f InsO). Er hat sicher zu stellen, dass die Eigenverwaltung durch den Schuldner zu keinen Nachteilen für die Gläubiger oder zu Verfahrensverzögerungen führt.

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