Pressemitteilungen

06.10.2014 | AndresSchneider Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter | Mitteilung der Pressestelle
1activ GmbH übernimmt insolventen Callcenter-Betreiber Atvita

· Insolvenzverwalter Dr. Dirk Andres verkauft wesentliche Vermögenswerte des Kaarster Callcenter-Betreibers Atvita im Rahmen eines Asset Deals

· Andres und sein Team sichern auf diese Weise rund zwei Drittel der 62 Arbeitsplätze in Kaarst

· Die 1activ GmbH führt den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter

Kaarst, 4. Oktober 2014. Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresSchneider Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter hat alle wesentlichen Vermögenswerte des Kaarster Callcenter-Betreibers Atvita an die neu gegründete 1activ GmbH im Rahmen eines Asset Deals übertragen. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde von Insolvenzverwalter Andres sowie dem branchenerfahrenen Käufer Markus Schmitz von der 1activ GmbH unterzeichnet. Über den Kaufpreis haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart.

Mit dieser übertragenden Sanierung kann Andres zwei Drittel der 62 Arbeitsplätze am Standort in Kaarst sichern. „Wir freuen uns, dass wir bereits zwei Monate nach Insolvenzantrag eine Fortführungslösung für das Unternehmen gefunden zu haben“, sagt Sanierungsexperte Andres, der das Unternehmen während des gesamten vorläufigen Insolvenzverfahrens uneingeschränkt fortführte.

„Wir sind davon überzeugt, unseren Kunden auch in Zukunft unsere bewährten Dienstleistungen in guter Qualität liefern zu können“, ergänzt Markus Schmitz von 1activ. Die Beschäftigten der Atvita GmbH wurden bereits über das weitere Vorgehen informiert.

Die Atvita GmbH hatte am 8. August 2014 beim Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresSchneider Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 4. September 2014 hat das Amtsgericht Andres im Unternehmen als sogenannten starken Insolvenzverwalter eingesetzt. Das Insolvenzverfahren wurde zum 1. Oktober 2014 eröffnet. Der Geschäftsbetrieb lief während des gesamten Verfahrens uneingeschränkt weiter.

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