Pressemitteilungen
• Versorgungsbetrieb im Krankenhaus läuft bis auf Weiteres ohne Einschränkung weiter / Klare Sanierungsperspektiven gegeben
• Dr. Frank Kreuznacht (Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte) unterstützt die Geschäftsführung als Generalbevollmächtigter
• Dr. Malte Köster (Kanzlei KÖSTERBERNER Sanierungsrecht) zum vorläufigen Sachwalter bestellt
Helgoland/Pinneberg, 4. November 2026 – Die Nordseeklinik auf Helgoland hat einen Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht Pinneberg gestellt. Ziel des Verfahrens ist es, wirtschaftlich tragfähige Perspektiven für die internistische und chirurgische Krankenversorgung sicherzustellen und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zukunft als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung zu schaffen. Das Amtsgericht Pinneberg hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Einem Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens wird nur dann stattgegeben, wenn eine klare Aussicht auf Sanierung besteht. Bei einer Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und wird während der Sanierung von Restrukturierungsexperten beraten und unterstützt. Juristisch beaufsichtigt wird das Eigenverwaltungsverfahren von einem vom Gericht bestellten Sachwalter.
Vor diesem Hintergrund wird die Geschäftsführung der Nordseeklinik in den kommenden Wochen durch den Sanierungsexperten Dr. Frank Kreuznacht (Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte) als Generalbevollmächtigtem beraten und unterstützt. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Malte Köster (Kanzlei KÖSTERBERNER Sanierungsrecht) bestellt. In allen krankenhausspezifischen Rechtsfragen, insbesondere der Krankenhausfinanzierung, wird die Nordseeklinik unverändert von dem Bonner Spezialisten Rechtsanwalt Dr. Ingo Pflugmacher aus der Kanzlei Busse & Miessen begleitet.
Die aktuell rund 40 Beschäftigten des Krankenhauses wurden vom Team der Eigenverwaltung bereits über die aktuellen Entwicklungen informiert. Der Krankenhausbetrieb läuft bis auf Weiteres in gewohntem Umfang ohne Einschränkung weiter.
Zu den nächsten Schritten im Eigenverwaltungsverfahren erläuterte Dr. Frank Kreuznacht: „Die Stabilisierung des Krankenhausbetriebes hat für uns zunächst oberste Priorität. In diesem Zuge haben wir bereits eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeleitet.“
Dr. Malte Köster als vorläufiger Sachwalter erklärte in einer ersten Stellungnahme: „Aus vielen bereits in der Vergangenheit erfolgreich verlaufenen Verfahren wissen wir, dass die Eigenverwaltung ein besonders gut geeignetes Sanierungsinstrument für die Neuaufstellung von Krankenhäusern ist. Ich werde als vom Gericht eingesetzter Sachwalter mit meinem Team alles daransetzen, dass dies auch bei der Nordseeklinik so sein wird.“
Weitere Informationen zur Nordseeklinik unter www.nordseeklinik-helgoland.de
Weitere Informationen zu BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte: www.bbors-kreuznacht.de
Weitere Informationen zu KÖSTERBERNER Sanierungsrecht unter www.koesterberner.de