Pressemitteilungen

11.04.2019 | Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) | Mitteilung der Pressestelle
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) wählt neuen Geschäftsführenden Ausschuss

– Alle bisherigen Mitglieder im Amt bestätigt –

Berlin, 09.04.2019 Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat am Wochenende ihren Geschäftsführenden Ausschuss (GfA) gewählt. Alle Mitglieder wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Damit setzt sich auch der aktuelle achtköpfige GfA wieder aus folgenden acht Insolvenzrechtlerinnen und Insolvenzrechtlern zusammen:

Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender

Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl

Rechtsanwalt Peter Depré, Sprecher der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung

Rechtsanwalt Kai Henning, Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz

Rechtsanwalt Jens Lieser

Rechtsanwältin Dr. Anne Deike Riewe, stellvertretende Vorsitzende

Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol

Rechtsanwalt Jörg Sievers, Schatzmeister

Traditionsgemäß fand die Wahl des GfA im Anschluss an den Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT) in Berlin statt, den die Arbeitsgemeinschaft veranstaltet. Der diesjährige DIT stellte unter anderem anstehende wirtschaftliche, auch krisenhafte Entwicklungen in den Fokus. Mit Blick auf eine potentielle Krise betont der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Jörn Weitzmann: „Wichtig für die verantwortlichen Unternehmenslenker ist es gerade jetzt, mit offenen Augen voranzugehen und rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen. Gerät das Unternehmen in eine Schieflage und tritt nicht rechtzeitig in den Turnaround ein, wird viel Vertrauen verbrannt und Zeit verschwendet. Gleichzeitig steigen die Haftungsgefahren.“

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