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24.01.2018 | Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) | Mitteilung der Pressestelle
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) zur Air Berlin-Insolvenz: Gläubigerschutz hat Vorrang – zusätzliche Liquidität darf nicht zum Ausgleich von Unternehmensverlusten genutzt werden

– Arbeitsgemeinschaft fordert effektive Instrumente zur Verhinderung von Missbrauch –

Berlin, 23.01.2018 Muss ein Unternehmen, das Anleihen ausgegeben hat, Insolvenz anmelden, gehören die Anleihegläubiger zu den Hauptleidtragenden. Eine Reihe prominenter Insolvenzen der letzten Zeit zeigt das, zuletzt der Fall der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin.

„Der Schutz der Gläubiger ist eine wesentliche Aufgabe eines Insolvenzverfahrens“, betont Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein. Denn das Insolvenzrecht sei nicht nur darauf ausgerichtet, überlebensfähige Unternehmen zu sanieren. Wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann oder will, braucht der Schwächere – der Gläubiger – Schutz. Verluste, die nicht durch Eigenkapital, also durch Substanz gedeckt sind, werden in einem Insolvenzverfahren an die Gläubiger verteilt. Diese müssen dann die Verluste tragen und sind gegebenenfalls ihrerseits von Insolvenz bedroht. Mit Blick auf die Anleihegläubiger betont Weitzmann: „Wir benötigen effektive Instrumente, um zu verhindern, dass das Unternehmen eingeworbene Liquidität nur als ‚Verlustpuffer‘ nutzt.“ Das Problem sei nicht die Insolvenz, sondern deren Verschleppung. „Es ist nicht ehrenrührig, mit einem Unternehmen in eine Problemlage zu geraten. Unverantwortlich ist es jedoch, dann einfach weiterzumachen und nicht den Turnaround oder die Liquidation des Unternehmens einzuleiten.“

Deutschland oder Österreich: Hochprofessionelle Zusammenarbeit europäischer Insolvenzverwalter im Zuständigkeitsstreit

Die Insolvenzverfahren von Air Berlin und deren Tochtergesellschaft Niki zeigen etwas anderes besonders deutlich: Eine effektive europäische Insolvenzordnung ist heute ebenso unverzichtbar wie die enge Kooperation zwischen den europäischen Insolvenzverwaltern. „Die Zusammenarbeit zwischen dem deutschen Insolvenzverwalter und der österreichischen Masseverwalterin ist ein besonders eindrückliches Beispiel für die hohe Professionalität unter den europäischen Insolvenzverwaltern“, so Weitzmann. Der Zuständigkeitsstreit zwischen den Gerichten in Berlin und Korneuburg habe es erforderlich gemacht, den Sachverhalt wirtschaftlich zu betrachten. „Ich gehe aber davon aus, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu diesem Streitpunkt mehr Rechtssicherheit für zukünftige Zuständigkeitsentscheidungen bringen wird.“ Niki hatte Rechtsbeschwerde am BGH gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin eingelegt, den Insolvenzort nach Österreich zu verlagern.

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