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Berlin, 26. Juni 2024 – Am Donnerstag, 20. Juni, und Freitag, 21. Juni 2024, fand zum 13. Mal im Stanhope Hotel in Brüssel der Europäischen Insolvenzrechtstag (EIRC) statt. Ausgerichtet von der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) und gestaltet durch die Europagruppe, konnten sich die Teilnehmenden des Kongresses informieren und sich über ihre praxisrelevanten Erfahrungen in den einzelnen europäischen Ländern und die aktuelle Rechtsprechung austauschen. Im Fokus standen dabei neben den Möglichkeiten von präventiver Umstrukturierung, Digitalisierung und aktuellen Herausforderungen im Immobiliensektor auch die Harmonisierungsvorhaben der Europäischen Kommission.
„Die mittlerweile traditionelle Teilnahme hochrangiger Vertreter der Europäischen Kommission aus den verschiedenen Generaldirektionen am Europäischen Insolvenzrechtstag ist für unsere Gäste und das Podium eine wichtige Anerkennung und gleichzeitig eine besondere Möglichkeit, mit den Entscheidern aus Brüssel unmittelbar in den Dialog zu treten. Auch in diesem Jahr danken wir allen internationalen Experten aus der Anwaltschaft, Politik, Insolvenzverwaltung und Finanzwirtschaft für ihre Teilnahme und die wertvollen Impulse im Rahmen des Kongresses“, sagt Rechtsanwalt Daniel F. Fritz, Sprecher der Europagruppe der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung und zugleich Private Expert der Europäischen Kommission für Insolvenzrecht.
Traditionell wird der EIRC mit Willkommensworten aus der Generaldirektion der Europäischen Kommission eröffnet. Nils Behrndt, Stellvertretender Generaldirektor für Justiz und Verbraucher, zeigte sich zuversichtlich, dass der Vorschlag zur Harmonisierungsrichtlinie auch nach der Europawahl und in der kommenden EU-Ratspräsidentschaft Ungarns auf der politischen Agenda stehen wird. In seinen Worten seien die Mitgliedstaaten von der Bedeutung eines harmonisierten Insolvenzrechts für die Durchlässigkeit des Binnenmarkts und damit für das Wachstum in der EU überzeugt.
Weiter kündigte Behrndt an, dass mit Blick auf die Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie 2019 ein externer Bericht hierzu voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres fertiggestellt werde. Ob die Ziele der Richtlinie durch die jeweiligen Umsetzungen erreicht werden können, wird sich im Rahmen der Prüfung durch die Kommission zeigen. Beispielhaft nannte er, dass fraglich sei, ob ein Neustart von Unternehmern ermöglicht werde, wenn von dem betreffenden Mitgliedstaat sämtliche öffentlichen Forderungen und Steuern von der Restschuldbefreiung ausgenommen seien.
Bei der anstehenden Harmonisierungsrichtlinie liege der Schwerpunkt bei den komplexen Asset Tracing, Pre-Pack-Verfahren und den vereinfachten Verfahren für Kleinstunternehmen. Hier habe die Kommission das verwalterlose Verfahren zur Kostenreduzierung vorgeschlagen, aber die Kritik daran werde wahrgenommen.
Anschließend an das Grußwort aus der Kommission befasst sich das erste Panel des Tages mit der Durchsetzung der von Behrndt angesprochenen Restrukturierungsrichtlinie 2019, zu der sich auch Dr. Andréas Stein von der Generaldirektion für Justiz und Verbraucher auf dem Podium ausführlich äußerte. Aus seiner Erfahrung würde Pre-Pack weiter mit Nachdruck verfolgt werden. Hierbei bestehe eine große Hürde in dem Widerstand, der Kleinstunternehmen weiter entgegenweht.
Auch im Rahmen des Workshops zur Harmonisierungsrichtline „Stand des Projekts und der Diskussionen - Wo brauchen wir wirklich eine Harmonisierung?“ teilte Prof. Dr. René Repasi von der Erasmus-Universität in Rotterdam und Mitglied des Europäischen Parlaments auf dem Podium mit, dass auch er davon ausgehe, dass das Pre-Pack Verfahren kommen wird.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des diesjährigen Kongresses haben ihre große Zufriedenheit zum Programm und dem erfolgten Austausch geäußert. Die ARGE Insolvenzrecht & Sanierung freut sich auf das kommende Jahr, wenn der Europäische Insolvenzrechtstag in die 14. Runde gehen wird. Bis dahin wird voraussichtlich die externe Bewertung der Restrukturierungsrichtlinie von 2019 abgeschlossen sein und möglicherweise einen eigenen Themenschwerpunkt auf dem Programm bilden. Im besten Fall sprechen unsere Podiumsteilnehmerinnen und -teilnehmer sogar schon über die ersten Bewertungen der Europäischen Kommission selbst.
Über die Arbeitsgemeinschaft:
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.