Pressemitteilungen

05.07.2017 | Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung | Mitteilung der Pressestelle
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung zur Modernisierung des europäischen Insolvenzrechts: Transparenz, Vertrauen und Verantwortung

– 6. Europäischer Insolvenz- und Restrukturierungskongress in Brüssel diskutierte aktuelle Reformvorschläge –

Berlin (DAV/AG insoR). Unter lebhafter Beteiligung von mehr als 130 Insolvenz- und Sanierungsexperten aus 17 europäischen Staaten fand am Wochenende in Brüssel der 6. Europäische Insolvenzrechtstag (European Insolvency & Restructuring Congress – EIRC) statt. Das seit 2012 jährlich stattfindende europäische Expertentreffen wird von der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit ihrer AG Europa veranstaltet, in diesem Jahr gemeinsam mit INSOL Europe. Es dient der Diskussion insolvenz- und sanierungsrechtlicher Probleme auf europäischer Ebene.

„Je komplexer die Situation in Europa, desto wichtiger ist die offene Diskussion aller Beteiligten auf Augenhöhe“, zeigt sich Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft, überzeugt. Das gehöre zum Kern des Erfolgsmodells ‚Europa’. Erörtert wurde auf dem Kongress unter anderem der EU-Richtlinienentwurf zu einem präventiven Restrukturierungsrahmen.

Weitzmann erläuterte: „Wir müssen sicherstellen, dass gescheiterte Unternehmen zügig restrukturiert werden können oder aber den Markt verlassen, bevor sie andere infizieren. Schlüsselbegriffe sind hier Transparenz, Vertrauen und Verantwortung.“

Věra Jourová, die für Recht, Verbraucher und Gleichstellung zuständige EU-Kommissarin, betonte in ihrer Eröffnungsrede ebenfalls die Bedeutung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens. „Mit unserem Vorschlag wollen wir die Qualität des Insolvenzrahmens in der EU steigern und ihn modernisieren. Die neuen Regeln sind notwendig, um grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern und letztlich Wirtschaftswachstum und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu unterstützen.“

Neben dem EU-Richtlinienentwurf zu einem präventiven Restrukturierungsrahmen erörterten die Kongressteilnehmer einzelne Aspekte des neuen Rechts, etwa die künftige Rolle von Sanierern und Insolvenzverwaltern, die neuen Werkzeuge der reformierten Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) sowie die möglichen Folgen des Brexit auf grenzüberschreitende Insolvenzen.

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