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Berlin / Teltow, 2. September 2026
Das Amtsgericht Charlottenburg hat für die Autohaus Gotthard König GmbH (Berlin) und ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft Autohaus König GmbH (Teltow) jeweils ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert (Berlin) zum vorläufigen Insolvenzverwalter für beide Gesellschaften bestellt.
„Trotz intensiver Bemühungen aller Beteiligten, Geschäftsführung, Gesellschafterfamilie, Kreditgeber und Herstellerpartner, ließ sich eine Lösung außerhalb der Insolvenz zuletzt nicht mehr erreichen,“ so Dr. Rainer Eckert. Ursächlich ist die eingetretene Zahlungsunfähigkeit vor dem Hintergrund eines tiefgreifenden strukturellen Wandels im Automobilhandel: Die Transformation vom Verbrenner zum Elektroantrieb, ein spürbar gewachsener Wettbewerbsdruck durch neue Marktteilnehmer sowie ein insgesamt stagnierendes Neuwagengeschäft belasten die gesamte Branche. „Alle Beteiligten sind sich einig, dass eine Restrukturierung im Rahmen des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens eine Perspektive für die Fortführung des Unternehmens bietet“, betont Eckert weiter.
Die Autohaus König Gruppe ist mit rund 84 Standorten in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sowie rund 1.200 Beschäftigten einer der größten mehrmarkigen Automobilhändler in Ostdeutschland und einer der größten Renault-Vertragshändler Deutschlands. Die Gruppe vertritt unter anderem die Marken Renault, Dacia sowie die Stellantis-Marken Opel, Fiat, Jeep, Kia, BYD, Citroën.
Geschäftsbetrieb wird unmittelbar fortgeführt
Für Kundinnen und Kunden ändert sich zunächst nichts: Verkauf, Werkstätten, Ersatzteilversorgung und Serviceleistungen an allen Standorten werden im gewohnten Umfang und unmittelbar fortgeführt. Laufende Aufträge, Reparaturen und Fahrzeugbestellungen werden planmäßig bearbeitet. Für Kundinnen und Kunden, die bereits Anzahlungen geleistet haben, bemühen sich die Geschäftsführung und der vorläufige Insolvenzverwalter gemeinsam mit den Herstellerpartnern um individuelle Lösungen.
Die Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Rahmen des vorläufigen Verfahrens gesetzlich abgesichert – für den Monat August werden die Löhne rückwirkend über das Insolvenzgeld nachgezahlt.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist die nachhaltige Restrukturierung und Fortführung des Unternehmens. Geschäftsführung, Gesellschafterfamilie und der vorläufige Insolvenzverwalter arbeiten gemeinsam mit den Herstellerpartnern und den Herstellerbanken mit Hochdruck an ein Fortführungskonzept, das möglichst viele Standorte und Arbeitsplätze erhält.
Austausch mit den Herstellerpartnern Renault und Stellantis
Renault und Stellantis stehen mit der Autohaus König Gruppe und dem vorläufigen Insolvenzverwalter in engem, konstruktivem Austausch zum weiteren Vorgehen. Die Gespräche zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit während des Verfahrens sowie zur Fortsetzung der Handelspartnerschaften laufen und werden zeitnah fortgesetzt.