Pressemitteilungen

07.11.2017 | BBL Bernsau Brockdorff | Mitteilung der Pressestelle
Fisch Hagenah auf Sanierungskurs

– Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermöglicht nachhaltige Sanierung –

– Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter ––

– Lieferanten und Kunden halten dem Unternehmen die Treue –

– Suche nach geeignetem Investor –

Hamburg, 06.11.2017 Die Fisch Hagenah GmbH strebt eine nachhaltige Sanierung an. Ihren Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat das Amtsgericht Reinbek jetzt bewilligt und so den Weg freigemacht für eine nachhaltige Restrukturierung des Unternehmens.

Die Geschäftsführung, die den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiterführt, hat bereits erste Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. Während des gesamten Sanierungsprozesses wird sie dabei in allen insolvenzrechtlichen Fragen unterstützt von den Sanierungsberatern Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt und Rechtsanwalt Dr. Rouven Quick von der bundesweit tätigen Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff. „Ziel ist der Erhalt und die nachhaltige Sanierung von Hagenah“, erklärt von Buchwaldt. Die Chancen hierfür schätzt er positiv ein: „Das Unternehmen verfügt über eine lange Tradition, ist im Markt etabliert und genießt einen guten Ruf. Das zeigt sich gerade auch darin, dass Kunden und Lieferanten Hagenah in der jetzigen Restrukturierungsphase uneingeschränkt die Treue halten.“ Quick ergänzt: „Die Mitarbeiter sind zum großen Teil schon seit vielen Jahren bei Hagenah tätig und fühlen sich dem Unternehmen sehr verbunden.“ Entsprechend hoch sei die Motivation: Die Mitarbeiter tragen die Sanierung uneingeschränkt mit. Aktuell sind rund 100 Arbeitnehmer bei dem Unternehmen tätig. Sie alle erhalten für die Monate Oktober bis Dezember Insolvenzgeld. Die Zahlung für den Oktober ist bereits erfolgt.

Parallel zu den Restrukturierungsmaßnahmen hat die Geschäftsführung jetzt gemeinsam mit dem BBL-Team mit der Suche nach einem geeigneten Investor begonnen. „Optimal wäre ein Erwerber, der über gute Branchenkenntnisse verfügt und mit Hagenah sein eigenes Portfolio sinnvoll ergänzen und ausbauen kann“, so von Buchwaldt.

Verfahren in Eigenverwaltung nur bei positiver Sanierungsperspektive

Trotz einer Insolvenz vor zwei Jahren weist das Unternehmen weiterhin strukturelle Probleme auf. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet der Geschäftsführung nun die Möglichkeit, die für eine nachhaltige Sanierung notwendigen Schritte in Angriff zu nehmen.

Einem solchen Verfahren stimmt das Gericht nur dann zu, wenn das Unternehmen realistische Chancen auf eine nachhaltige Sanierung hat. Die Eigenverwaltung ermöglicht der Hagenah-Geschäftsführung, den Restrukturierungsprozess eigenständig durchzuführen. Die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liegt dabei weiterhin beim Unternehmen. Als vorläufiger Sachwalter und damit ‚verlängerter Arm’ des Insolvenzgerichts begleitet Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt von der Insolvenzrechtskanzlei Reimer Rechtsanwälte das Verfahren.

Über das Unternehmen:

Die Fisch Hagenah GmbH („Die Fischwerker“) mit Sitz in Ahrensburg blickt auf eine über 100-jährige Tradition zurück. Seit 1892 verarbeitet und verkauft das Unternehmen Frischfisch und Fischerzeugnisse. Heute führt Hagenah einen Groß- und Einzelhandel sowie ein Bistro in Hamburg. Die Weiterverarbeitung reicht vom Filetieren und Räuchern bis hin zur Herstellung unterschiedlichster Fischsalate. Kunden sind Groß- und Einzelhändler, größere Gastronomiebetriebe wie Kantinen und Altersheime, darüber hinaus Restaurants und Hotels im Raum Hamburg.

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