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11.04.2014 | BBORS KREUZNACHT Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
BBORS KREUZNACHT: ABP Gleisbau GmbH, Hoya, insolvent - Gläubigerversammlung stimmt Teilsanierung des Betriebes zu

Am 02. Januar 2014 musste das hoyaer Gleisbauunternehmen ABP Gleisbau GmbH Insolvenzantrag beim Amtsgericht Syke stellen. Das Unternehmen war in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, nachdem die Hauptauftraggeberin, die Deutsche Bahn, wesentliche Forderungen nicht mehr oder nur schleppend ausglich. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages beschäftigte das Unternehmen, welches im Jahre 2007 durch den Geschäftsführer, Guido Preuß, gegründet und schnell auf Expansionskurs gebracht wurde, eine Stammbelegschaft von 70 Mitarbeitern am Standort in Hoya sowie in der Zweigniederlassung in Rohrbach bei Augsburg.

Während des Insolvenzeröffnungsverfahren, welches zunächst in Eigenverwaltung geführt wurde, gelang es leider nicht, berechtigte Forderungen der Schuldnerin gegen die Deutsche Bahn durchzusetzen und eine Bezahlung der weiter zu erbringenden Leistungen sicherzustellen, schilderte der Geschäftsführer Guido Preuß.

Da andere wesentliche Beteiligte, wie die Hausbank, die Arbeitnehmer und große Teile der Lieferanten das Unternehmen weiterhin unterstützt haben, sieht der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter, Dr. Frank Kreuznacht aus Münster, auch die Hauptursache dafür, dass das Unternehmen nicht insgesamt saniert werden konnte, im Zahlungsverhalten der Deutschen Bahn.

Vor diesem Hintergrund ist es ein Erfolg, dass die Gläubigerversammlung am 03. April 2014 einstimmig zumindest einer Teilsanierung zustimmte, bei der ca. 25 Arbeitnehmer aus dem Bereich „Bahnbau-Service-Leistungen“ für die neu gegründete Süd-West Bahnbau GmbH tätig werden können, ergänzte Kreuznacht.

Als weitere wesentliche Aufgabe im Insolvenzverfahren sieht der Insolvenzverwalter die Durchsetzung von Forderungen der ABP Gleisbau GmbH in Höhe von mehreren Millionen Euro an, die sich maßgeblich gegen die Deutsche Bahn richten. Dies wird aber ein langwieriger und schwieriger Weg, dämpft der Verwalter zu hohe Erwartungen der Gläubiger, der zurzeit ein Konzept zur Durchsetzung der Forderungen erarbeitet, welches den Gläubigern in einer weiteren Gläubigerversammlung kurzfristig vorgestellt werden soll.

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