Pressemitteilungen

22.12.2017 | Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen | Mitteilung der Pressestelle
BDIU begrüßt Zentralisierung der Inkasso-Aufsicht in Bayern

Berlin, 21. Dezember 2017 – „Wir begrüßen, dass die Bayerische Justiz die behördliche Aufsicht über Inkassounternehmen ab dem kommenden Jahr auf nur noch zwei Behörden konzentriert. Darüber hat uns in dieser Woche das Bayerische Staatsministerium der Justiz informiert. Kurz vor Weihnachten ist das eine mehr als erfreuliche Nachricht und ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit, von dem sowohl Inkassounternehmen und ihre Auftraggeber als auch Verbraucher erheblich profitieren werden. Der Freistaat setzt damit Maßstäbe bei der Inkasso-Aufsicht, an der sich andere Bundesländer orientieren sollten“, erklärt BDIU-Hauptgeschäftsführer Kay Uwe Berg am Donnerstag in Berlin.

Der BDIU kritisiert, im engen Schulterschluss mit den Verbraucherschützern, die behördliche Inkasso-Aufsicht seit Jahren als ineffizient. Ab 1. Januar 2018 reduziert sich nun die Zahl der Zivilgerichte, die damit befasst sind, von bundesweit 58 auf dann immerhin noch 36.

„In vielen Bundesländern bleibt es aber auch im neuen Jahr bei den bekannten Problemen“, mahnt Berg. „Die Behörden sind personell unterbesetzt, die Kompetenzen auf zu viele Zivilgerichte verteilt, die sich in ihrem Vorgehen kaum bis gar nicht untereinander abstimmen. Schwarzen Schafen wird es damit viel zu leicht gemacht. Unsere Forderung bleibt daher: Die zuständigen Aufsichtsstellen sollten auf eine Behörde pro Bundesland konzentriert werden. Die dann 16 Gerichte könnten personell wie fachlich ihrer wichtigen Aufgabe entsprechend ausgestattet und qualifiziert werden und Informationen mit ihren Schwesterbehörden in den anderen Bundesländern, dem BDIU und den Verbraucherschützern austauschen. Die Aufsichtsmitarbeiter sollten bei konkreten Verdachtsmomenten in den Unternehmen direkt kontrollieren und bei Bedarf scharfe Sanktionen aussprechen können. Das schafft Rechtssicherheit und schützt Verbraucher ebenso wie Gläubiger am wirkungsvollsten vor unseriösen Inkasso-Anbietern.“

Ab Januar verteilt sich die bayerische Inkasso-Aufsicht zwischen dem Amtsgericht München und dem Landgericht Aschaffenburg. Bisher sind 24 einzelne Zivilgerichte damit befasst, die die entsprechenden Kontrollvorschriften zum Teil sehr unterschiedlich auslegen. Für die Inkassounternehmen vor Ort hat das regionale Wettbewerbsverzerrungen zur Folge, die nun endlich abgebaut werden können.

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