Pressemitteilungen

18.06.2013 | BRSI Bundesvereinigung Restrukturierung, Sanierung und Interim Management e. V. | Mitteilung der Pressestelle
BRSI 2013: Ergebnis der BDO Studie/ Umfrage zur Schutzschirmbescheinigung (ESUG)

Wir freuen uns, hiermit das Ergebnis der „Studie zur Schutzschirmbescheinigung“ der BDO AG präsentieren zu dürfen.

Am 30. Januar 2013 gaben wir Ihnen im Zuge unserer Kooperation mit der BDO AG die Möglichkeit exklusiv an der Onlineumfrage zum Thema: Schutzschirmverfahren mit dem Schwerpunkt „Schutzschirmbescheinigung“ teilzunehmen.

Nach Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zum 1. März 2012 besteht für einen Schuldner nach §270b InsO ein größerer Gestaltungsspielraum zur Eigensanierung des Unternehmens im Rahmen des sog. Schutzschirmverfahrens.

Trotz des größeren Gestaltungsspielraumes wurden die Möglichkeiten des Schutzschirmverfahrens im ersten Jahr nach Einführung nur von einem niedrigen einstelligen Prozentsatz der dafür in Frage kommenden Unternehmen wahrgenommen.

Aus diesem Grund hat die BDO AG eine Umfrage zum Schutzschirmverfahren mit Schwerpunkt auf der sog. Schutzschirmbescheinigung durchgeführt, bei der sich rund 200 Experten aus dem Bereich Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz beteiligten.

Die überwiegende Mehrheit der Befragten hält das Schutzschirmverfahren für ein geeignetes Instrument, um Unternehmen in Schieflage selbständig sanieren zu können. Denn es ist Ziel des Schutzschirmverfahrens, eine möglichst frühe und „geräuscharme Sanierung“ des Unternehmens unter Eigenverantwortung der Gesellschaft zu ermöglichen.

Den Erkenntnissen der BDO AG nach, liegt ein Grund für die geringe Nutzung des Schutzschirmverfahrens in der Unsicherheit der Unternehmensführung und der Eigentümer über die Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Antrages.

Die Studie stellt unter anderem dar, wie aus Sicht der Befragten eine Schutzschirmbescheinigung zu erstellen ist, um ein Schutzschirmverfahren erfolgreich beantragen zu können.

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