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27.03.2020 | hammes Insolvenzverwalter | Mitteilung der Pressestelle
Babcock-Production Solutions AG: Berichtstermin wegen Gesundheitsgefahren für die Gläubiger aufgehoben

Der Berichtstermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Babcock-Production Solutions AG aus Oberhausen ist aufgrund der Corona-Pandemie aufgehoben. Ärger bereitet einmal mehr das Verhalten des Vertreters der IG Metall.

Aufgrund der behördlichen Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat das Amtsgericht Duisburg den Berichtstermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Babcock-Production Solutions AG aus Oberhausen aufgehoben (64 IN 244/19). Der Berichtstermin stellt die erste Zusammenkunft der Gläubiger dar. Am 31. März sollte der Duisburger Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes aus der Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter GbR die Gläubiger eigentlich darüber informieren, wie es um die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin und die Befriedigungsaussichten der Gläubiger bestellt ist.

„Es war richtig, die Gläubigerversammlung frühzeitig abzusagen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt kleinere Versammlungen noch gestattet waren. Das gesundheitliche Risiko ist einfach zu groß, zumal der Berichtstermin für den Fortgang des betroffenen Insolvenzverfahrens auch nicht zwingend notwendig erscheint“, sagt Dirk Hammes. Die wichtigsten Fragen sind und könnten auch weiterhin durch den gerichtlich eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss entschieden werden, in dem die größten Gläubiger vertreten sind. In der Gläubigerversammlung entscheiden grundsätzlich die Gläubiger, ob das Unternehmen weitergeführt oder liquidiert wird. Diese Entscheidung hätte im Falle der Babcock-Production Solutions AG aber bereits gefällt werden müssen (sie fiel einstimmig aus), das Unternehmen könne weder fortgeführt noch verkauft werden. Im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung der Vermögenswerte der insolventen Gesellschaft wurden Erlöse erzielt, die rund 75 Prozent über den Anschaffungswerten liegen.

Einigermaßen entsetzt zeigt sich Dirk Hammes angesichts der Argumentation eines Vertreters der IG Metall. Dieser hatte behauptet, das Insolvenzgericht habe den Berichtstermin aufgehoben, weil der Insolvenzverwalter die Gerichtsöffentlichkeit scheue. „Von Verantwortungsbewusstsein und Realitätssinn zeugt das nicht“, resümiert Hammes. „Während die IG Metall in großem Maßstab bundesweit Veranstaltungen absagt und sogar Tarifverhandlungen wegen der Pandemie vertagt, scheint das Gefährdungspotenzial für Gläubiger, zu denen vor allem die eigenen Mitglieder gehören, ignoriert zu werden. Diese Falschbehauptung hat Bestürzung ausgelöst“, so Hammes weiter, „und ist von Verfahrensbeteiligten sowie dem Insolvenzgericht mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen worden.“ Bei der Terminverlegung handelt es sich um keinen Einzelfall: Bundesweit werden Berichtstermine aufgehoben; der Publikumsverkehr bei den Gerichten in NRW ist weitgehend untersagt, ein Kontaktverbot erlassen worden.

Der Duisburger Rechtsanwalt geht davon aus, dass der Berichtstermin stattfinden wird, sobald die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Justizbetriebs wieder aufgehoben sind.

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