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Kyritz/Neuruppin, 19.4.2024: Der Sanierungsplan zur Sanierung der Bäckerei Armster ist einstimmig von den Gläubigern angenommen und vom Amtsgericht Neuruppin bestätigt worden, wie das Unternehmen heute mitteilt. Der Geschäftsbetrieb lief seit Beginn des Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung im Juni 2023 uneingeschränkt weiter. Von den ursprünglich 24 Filialen des Traditionsbetriebs werden 18 Filialen sowie die Produktion in Kyritz weiterbetrieben, so dass 120 von zuvor 134 Mitarbeitern weiterbeschäftigt werden können. Mit der erfolgreichen Sanierung bleibt der Region Ostprignitz-Ruppin ein alter Familienbetrieb und einer der letzten Handwerksbäcker erhalten.
„Wir freuen uns sehr, dass wir so viele Filialen erhalten konnten und dass unsere Mitarbeiter jetzt auch wieder eine langfristige Perspektive haben,“ betont Geschäftsinhaber Matthias-Christian Armster. „Bis zur offiziellen Aufhebung des Verfahrens wird es jetzt nur noch 2 bis 4 Wochen dauern,“ ergänzt Dr. Rouven Quick, einer der beiden Generalbevollmächtigten in dem Verfahren.
Die Bäckerei Armster hatte am 19. Juni 2023 die Eröffnung eines Verfahrens zur Sanierung in Eigenverwaltung beantragt. Die Geschäftsleitung des Traditionsbetriebs, Matthias-Christian Armster, wurde in dem Verfahren durch die Rechtsanwälte Vanja Alexander Kovacev und Dr. Rouven Quick als Generalbevollmächtigte sowie Rechtsanwalt Georg Schloenbach von BBL beraten. Zum Sachwalter hatte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case berufen, der von seinen Teamkollegen Rechtsanwalt Gordon Garz und Rechtsanwalt Nicolas Rebel unterstützt wurde.
Die 1880 gegründete Bäckerei Armster wird von der Familie bereits in der fünften Generation geführt, die Filialen befinden sich in Brandenburg sowie im nördlichen Sachsen-Anhalt. Das Unternehmen mit seinem energieintensiven Betrieb war vor allem durch die erheblich gestiegenen Energiekosten sowie die massive Verteuerung der Rohstoffpreise in eine finanzielle Schieflage geraten.