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05.05.2014 | Bäckereigruppe De Mäkelbörger | Mitteilung der Pressestelle
Bäckereigruppe De Mäkelbörger saniert sich unterm Schutzschirm

Neubrandenburg, 2. Mai 2014. Die Bäckereigruppe „De Mäkelbörger“ stellt sich über ein Schutzschirmverfahren neu auf. Die Unternehmensleitung hat beim Amtsgericht Neubrandenburg für die Muttergesellschaft „De Mäkelbörger Backwaren GmbH“ einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Schutzschirmverfahren soll bis zum Herbst abgeschlossen sein. Produktion und Verkauf gehen ohne Unterbrechungen weiter.

Die Bäckereigruppe gehört mit den Marken „Stadtbäckerei De Mäkelbörger“ (Mecklenburg-Vorpommern) und „Der Havelbäcker“ (Brandenburg und Berlin) zu den bekannten Bäckereien in den östlichen Bundesländern. In Mecklenburg-Vorpommern betreibt die Gruppe an ihrem Stammsitz Neubrandenburg eine Backwarenmanufaktur mit insgesamt rund 580 Mitarbeitern in Produktion, Vertrieb sowie in 62 eigenen Filialen. Daneben fertigt das Unternehmen am Standort Neubrandenburg Tiefkühlbackwaren und -torten für Großkunden in Deutschland und Europa. Ihren zweiten Produktionsstandort betreibt die Gruppe seit 2004 im brandenburgischen Wustermark. Von dort aus beliefert das Unternehmen 118 Bäckereifilialen in Berlin und Brandenburg, von denen 61 in Eigenregie und 57 von Franchise-Partnern geführt werden. In Brandenburg und Berlin beschäftigt die Gruppe rund 470 Mitarbeiter.

Wie viele Bäckereiunternehmen hatte De Mäkelbörger in den vergangenen Jahren zunehmend unter dem massiven Strukturwandel der Branche und dem damit verbundenen Preisdruck zu leiden. Lebensmittelhandel und Discounter haben mittlerweile ein flächendeckendes Netz von Aufbackstationen aufgebaut, was die traditionellen Bäckereien erhebliche Marktanteile kostet. Hinzu kam die verlustreiche Übernahme von rund 85 Kamps-Filialen und dem dazu gehörenden Produktionsstandort in 2011. Nun will sich die Unternehmensgruppe grundlegend restrukturieren, um wieder in die Gewinnzone zurückzukehren und sich gestärkt dem Konzentrationsprozess in der Branche stellen zu können. Die Mitarbeiter in Produktion und den Filialen wurden bereits über den Stand der Dinge informiert.

Der Gesetzgeber hat das Schutzschirmverfahren vor gut zwei Jahren eingeführt. Dabei handelt es sich um ein klar strukturiertes Verfahren, mit dem sich Unternehmen binnen weniger Monate grundlegend restrukturieren und sanieren können. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen seine Probleme frühzeitig erkennt und angeht, bevor sie existenzbedrohend werden. Die Bäckereigruppe ist nicht zahlungsunfähig, so dass die Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren, so wie es die Gesetzgebung vorsieht, gegeben sind. Die unternehmerische Verantwortung bleibt dabei weiterhin in den Händen des Unternehmens selbst (“Eigenverwaltung”), das von einem Team aus erfahrenen Sanierungsberatern unterstützt wird. Zusätzlich begleitet wird das Verfahren durch Christoph Schulte-Kaubrügger (Kanzlei White & Case) als gerichtlich bestelltem „Sachwalter“, der als Interessenvertreter der Gläubiger – vergleichbar mit einem Aufsichtsrat – die Sanierung überwacht.

„Produktion und Verkauf laufen selbstverständlich während des Schutzschirmverfahrens ohne Einschränkungen und in gewohnter Qualität weiter“, betonte Frank Möller, der als Vorsitzender der Geschäftsführung seit 2013 das Unternehmen führt. Für die Dauer des Schutzschirmverfahrens hat Möller zudem den erfahrenen Sanierungsexperten Burkhard Jung von der renommierten Beratungsgesellschaft „hww Unternehmensberater GmbH“ als Geschäftsführer berufen. Möller: „Wir freuen uns, mit Burkhard Jung einen der profiliertesten Spezialisten für die Begleitung eines Schutzschirmverfahrens gewonnen zu haben.“ Burkhard Jung ergänzte: „Unser Ziel ist, De Mäkelbörger noch diesen Herbst wieder aus dem Schutzschirm zu entlassen, und zwar als neu aufgestelltes Unternehmen, das nachhaltig profitabel wirtschaften kann.“

Im Mittelpunkt der kommenden Monate steht nun die Erarbeitung des Sanierungsplans, der die Grundlage der Restrukturierung in einem Schutzschirmverfahren bildet. Der Plan wird insbesondere die notwendigen Sanierungsschritte enthalten, die in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Gläubigern und dem Betriebsrat geprüft und vorbereitet werden.

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