Pressemitteilungen

02.08.2011 | Beck Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Erfreuliche Quotenaussicht im Insolvenzverfahren Creative Treuhand GmbH

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Creative Treuhand GmbH können die Gläubiger voraussichtlich mit einer Quote von mindestens 60% auf ihre Insolvenzforderungen rechnen. Bereits in den nächsten Wochen soll eine Abschlagsverteilung an die Gläubiger in Höhe von 50% erfolgen.

Zu den Gläubigern der Creative Treuhand GmbH gehören insbesondere Anleger, denen die Geschäftsführerin und ihr Lebensgefährte über dubiose Anlagemodelle monatliche Renditen von 2,5% versprochen hatten. Die Anleger sollten dabei eine Stiftung gründen, die das Stiftungskapital dann wieder gewinnbringend anlegen sollte. Auf diese Weise ist es gelungen, bei 20 Anlegern „Stiftungsgelder“ in Höhe von mehr als € 2,7 Millionen einzusammeln. Ein Großteil des Geldes wurde im September 2010 in die Schweiz verschoben. Die Geschäftsführerin und ihr Lebensgefährte mussten sich daher vor dem Landgericht Stuttgart wegen Betrugs verantworten.

Dass die Anleger nun über das Insolvenzverfahren einen erheblichen Teil ihrer Stiftungsgelder zurückerlangen, ist insbesondere dem Umstand zu verdanken, dass es dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Steffen Beck von der Stuttgarter Kanzlei Beck Rechtsanwälte, in enger Abstimmung mit den Strafverfolgungsbehörden sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gelungen ist, den überwiegenden Teil des in die Schweiz verschobenen Geldes zu sichern und schließlich zurück zu holen.

Derzeit werden vom Insolvenzverwalter vor allem noch Ansprüche auf Rückzahlung von Darlehen geltend gemacht, die die Creative Treuhand GmbH an verschiedene Personen gewährt hatte.

Steffen Beck
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht
und Insolvenzverwalter
28.07.2011

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