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Gläubigerversammlung stimmt einstimmig für Fortsetzung des Geschäfts-betriebes und Sanierungskurs
Haren/Ems, den 30. April 2026
Einstimmig hat die Gläubigerversammlung für die Fortführung des Ge-schäftsbetriebes der Berky GmbH in Haren gestimmt und die weitere Um-setzung der Sanierung in dem Eigenverwaltungsverfahren bestätigt. Die-ses ist ein starkes Signal des Vertrauens in das Geschäftsmodell und das Sanierungskonzept des Unternehmens und damit auch eine sehr gute Nachricht für den Standort Haren und die gesamte Region.
In der für die weitere Umsetzung der Sanierung wichtigen Gläubigerversammlung, die am 14. April 2026 beim Amtsgericht Meppen stattfand, konnte Geschäftsführer Felix Knoll gemeinsam mit den Generalbevollmächtigten Rechtsanwälten Dr. Frank Kreuznacht und Alexander Vey (BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte) die Gläubiger darüber informieren, dass sich der Geschäftsbetrieb in den letzten Monaten weiter stabilisiert hat.
Besonders positiv wurde hervorgehoben, dass das Unternehmen während des ge-samten Eigenverwaltungsverfahrens uneingeschränkt weiter lief und alle maßgebli-chen Geschäftspartner, insbesondere auch die Kunden und Lieferanten Berky in der schwierigen Lage unterstützen.
Trotz der Herausforderungen entwickelt sich die Auftragssituation positiv. So konn-te Felix Knoll, der weiterhin die Sanierung operativ vorantreibt, berichten, dass bis April 2026 bereits ein deutliches Auftragsplus festgestellt werden kann. „Die Auf-tragsentwicklung unterstreicht die national und international gute Marktstellung von Berky als Spezialisten für Gewässerbewirtschaftung.“, hebt Felix Knoll hervor. Wei-ter führt er aus, „dass ein ganz maßgeblicher Faktor für den erfolgreichen Verlauf der Sanierung die hohe Motivation der gesamten Belegschaft und deren Bereit-schaft ist, die Sanierung der Berky GmbH erfolgreich zu gestalten.“
Durch die Generalbevollmächtigten Dr. Frank Kreuznacht und Alexander Vey ist der Insolvenzplan, mit dem die Sanierung endgültig umgesetzt werden soll, in Vorberei-tung. Hier arbeiten die Rechtsanwälte eng abgestimmt mit dem durch das Amtsge-richt eingesetzten Sachwalter Dr. Malte Köster und Rechtsanwalt Martin Gehlen aus der Kanzlei KÖSTERBERNER zusammen.
Es ist geplant, den Insolvenzplan bis Ende Juni 2026 vorzubereiten und mit den maßgeblichen Gläubigern und dem Insolvenzgericht abzustimmen. In der Folge wird dann im Rahmen einer Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan abge-stimmt. Mit einem Abschluiss der Sanierung rechnen die Beteiligten bis voraussicht-lich Ende August 2026.
Über BBROS │ KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE:
B B O R S │ KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE ist eine auf die Rechts- und Sanierungsbe-ratung sowie die Insolvenzverwaltung spezialisierte überregionale Kanzlei in der an neun Standorten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bremen und Thüringen ca. 70 Mitarbeiter interdisziplinär eng zusammenarbeiten, um Restrukturierungen erfolgreich zu gestalten. B B O R S │ KREUZ-NACHT RECHTSANWÄLTE gehört zu den führenden Sanierungs- und Insolvenzkanzleien in Deutschland. Dies sowohl in Insolvenzverfahren, in denen die Anwälte von BBORS │ KREUZ-NACHT RECHTSANWÄLTE als Insolvenzverwalter, Sachverwalter oder im Rahmen von Eigenver-waltungen tätig werden, wie auch in außergerichtlichen Sanierungen und der Vorbereitung von restruk-turierenden Insolvenzverfahren.
Seit 2019 ist die Kanzlei nach den Grundsätzen der „InsO-Excellence“ des Gravenbrucher Kreises zertifi-ziert. Diesen Qualitätsstandart dürfen nur wenige Kanzleien in Deutschland führen. Nähere Informatio-nen erhalten Sie unter: www.bbors-kreuznacht.de