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27.11.2014 | Brinkmann & Partner | Mitteilung der Pressestelle
Investor für Flughafen Zweibrücken gefunden

Zweibrücken/Frankfurt am Main, 26. November 2014. Für den Flughafen Zweibrücken hat sich ein Investor gefunden, der dort rund 17 Mio. Euro in die Zukunft des Geländes und in die Schaffung neuer Arbeitsplätze investieren will. Nach Abschluss des europarechtskonformen Bieterverfahrens hat sich der Gläubigerausschuss, dem unter anderen das Land Rheinland-Pfalz, der kommunale Zweckverband Zweibrücken und ein Arbeitnehmervertreter angehören, für einen Verkauf an die Immobilienentwicklungsgesellschaft TRIWO AG ausgesprochen. Der Investor will das Gelände künftig vor allem als Gewerbepark, Kfz-Teststrecke und Verkehrssonderplatz nutzen.

„Ich freue mich, dass jetzt in einer großen gemeinsamen Anstrengung für die Zukunft des Flughafengeländes und die wirtschaftlichen Entwicklung der Region eine tragfähige Lösung gefunden werden konnte. Das Erwerberkonzept und die geplanten Investitionen haben großes Potenzial, hier in Zukunft neue Arbeitsplätze entstehen zu lassen“, erklärte Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner heute nach der Vertragsunterzeichnung mit dem Investor. Auch dass sich der Gläubigerausschuss zunächst einstimmig für den Investor ausgesprochen hat, bewertete Plathner als positives Signal an den Investor, wobei eine formale Beschlussfassung durch den Gläubigerausschuss erst im Laufe der Woche erwartet wird. Ebenso sieht der Vertrag vor, dass die Gläubigerversammlung ebenfalls befragt wird.

Über die Höhe des Kaufpreises ist Stillschweigen vereinbart worden.

Maßgeblich für das Vorgehen war auch das Ergebnis des am Dienstag mit der EU-Kommission geführten Gesprächs. In dem gemeinsamen Termin von Innenminister Roger Lewentz, Landrat Hans Jörg Duppré, Oberbürgermeister Kurt Pirmann und Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner hat die EU Kommission bestätigt, dass sie bei dem Konzept des Erwerbers von wirtschaftlicher Diskontinuität ausgeht, zumal dessen Geschäftsplan für die zukünftige Nutzung keinen Linien-, Charter- oder regelmäßigen Frachtflugverkehr vorsehe. Um zu ermitteln, ob bei einer Veräußerung von Vermögenswerten Beihilfen an die neuen Eigentümer weitergegeben wurden, prüft die Kommission, ob zwischen dem neuen und dem früheren Eigentümer wirtschaftliche Kontinuität besteht. Außerdem hat der neue Eigentümer die Vermögenswerte nach Auffassung der Kommission zu ihrem Marktwert und somit „beihilfefrei“ erworben, da die Vermögenswerte in einem europarechtskonformen Bieterverfahren veräußert wurden.

Das angenommene Angebot sieht keinen Passagier- oder Frachtverkehr, sondern die zukünftige Nutzung des Flughafengeländes als Gewerbepark, Kfz Teststrecke und Verkehrssonderplatz vor. Auf Grundlage des Erwerberkonzepts muss der Insolvenzverwalter zunächst zwar alle aktuell noch beschäftigten Mitarbeitern kündigen. Darüber wurden die Mitarbeiter auch bereits informiert. Allerdings konnte in Zusammenarbeit mit den Beteiligten für eine Vielzahl von Arbeitnehmern bereits eine neue Beschäftigungslösung gefunden werden. Zuletzt waren noch 23 Mitarbeiter am Flughafen Zweibrücken tätig. Bereits zum 4. November mussten rund drei Viertel von ursprünglich 101 Beschäftigten freigestellt werden, weil der Flughafen in einen Winter-Ruhezustand versetzt wurde.

„Auch wenn nach dem neuen Erwerberkonzept leider keine Übernahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgesehen ist, sind wir zuversichtlich, dass es mit der TRIWO AG als neuem Investor beim Flughafen Zweibrücken wirtschaftlich vorangeht und neue Arbeitsplätze geschaffen werden - und zwar mittelfristig mehr, als bisher auf dem Flughafengelände vorhanden waren. Unabhängig davon ist es positiv, dass viele Mitarbeiter bereits eine Anschlussbeschäftigung, insbesondere auch im Landesdienst und bei den kommunalen Gesellschaften gefunden haben“, teilte das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz in einer ersten Stellungnahme mit.

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