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15.12.2014 | Buchalik Brömmekamp | Mitteilung der Pressestelle
Bauunternehmen Müsse saniert sich durch Eigenverwaltungsverfahren

· Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter - Baustellen werden fortgeführt

Erndtebrück/Siegen. 12. Dezember 2014. Die Geschäftsführer Fritz Müsse und Friedrich Wilhelm Müsse des Bauunternehmens Friedrich Müsse GmbH & Co. KG haben heute beim Amtsgericht Siegen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. „Mit der Eigenverwaltung verfolgen wir das Ziel, das Unternehmen fortzuführen und nachhaltig zu sanieren. Deshalb laufen alle Bauprojekte weiter wie bisher“, erklärt Fritz Müsse. Mit der Eigenverwaltung werden die Geschäfte weiterhin unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung geführt. Allerdings steht die Unternehmensleitung unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Das Amtsgericht Siegen hat als vorläufigen Sachwalter Dr. Gregor Bräuer (hww wienberg wilhelm Insolvenzverwalter) aus Düsseldorf bestellt.

In dem Verfahren wird Müsse gemeinsam von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp sowie der BWI-Bau GmbH - Institut der Bauwirtschaft (beide Düsseldorf) beraten. Die Kooperation zwischen Anwaltskanzlei und Bauinstitut hat sich bereits bewährt. So wurde das Bauunternehmen Friedrich Rempke aus Hagen erfolgreich durch ein Eigenverwaltungsverfahren geführt. „Die Eigenverwaltung ist der richtige Weg für das Unternehmen, um die Sanierung im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich umzusetzen“, erklärt Heinz-Peter Derrix-Belau von Buchalik Brömmekamp, der das Verfahren begleitet.

Müsse wird bereits von der BWI-Bau in ihrem Restrukturierungsprozess unterstützt. „Wir konnten schon wichtige Schritte zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Gesellschaft erfolgreich umsetzen“, erklärt Prof. Dr. Ralf-Peter Oepen, Institutsleiter der BWI-Bau. Zusätzlich hat sich das Unternehmen zu der Sanierung in Eigenverwaltung entschieden. „Nach der Planinsolvenz wird das Unternehmen ertrags- und liquiditätsmäßig dergestalt gestärkt sein, um weiterhin als interessanter Partner für Kunden und Lieferanten in der Bauwirtschaft agieren zu können“, blickt Sanierungsexperte Prof. Oepen zuversichtlich in die Zukunft.

Mit seiner rund 80-jährigen Erfahrung ist Müsse im Industrie- und Kommunalbau tätig und übernimmt Bauprojekte für Endkunden. Das mittelständische Bauunternehmen in der Region Siegen-Wittgenstein beschäftigt rund 70 Mitarbeiter. Die Mitarbeiter sind in einer Betriebsversammlung über den Antrag informiert worden. Die Löhne und Gehälter sind für die nächsten drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert.

„Ich habe mir vor Ort einen ersten Überblick verschafft. Die Mitarbeiter sind sehr motiviert und die Beteiligten haben ihre Bereitschaft zu einer weiteren Zusammenarbeit signalisiert“, erklärte vorläufiger Sachwalter Dr. Gregor Bräuer. Zusammen mit den motivierten Mitarbeitern, den Beratungsunternehmen BWI-Bau sowie Buchalik Brömmekamp und dem vorläufigen Sachwalter wird das Bauunternehmen Müsse ein Sanierungskonzept erarbeiten und zeitnah umsetzen.

Die vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO)

Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Unternehmen nach Möglichkeit den bisherigen Gesellschafterkreis zu erhalten und es nicht zu zerschlagen. Deshalb soll das Unternehmen auch nicht verkauft (asset deal), sondern über einen Insolvenzplan entschuldet werden. Regelmäßig gehen Unternehmen deutlich gestärkt aus diesem Verfahren hervor, denn die Passivseite der Bilanz wird durch Gläubigerverzichte erheblich gestärkt. Am Ende des Verfahrens hat sich die Eigenkapitalquote meist um bis zu 70% verbessert.

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