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13.02.2013 | Buchalik Brömmekamp | Mitteilung der Pressestelle
Flachglas Wesel führt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durch

• Sanierung zum Vollsortimenter hat weiteren Meilenstein erreicht

Wesel, 12. Februar 2013. Das Amtsgericht Duisburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flachglas Wesel GmbH eröffnet. Zugleich hat das Unternehmen auflagenfrei die Insolvenz in Eigenverwaltung gewährt bekommen. Die Eigenverwaltung ermöglicht der Geschäftsführung um Winfried Vengels und Dirk Plogmann, die zur Sanierung notwendigen Maßnahmen in eigener Verantwortung zu entwickeln, zügig umzusetzen und dabei zugleich die Geschäfte fortzuführen. Unterstützt werden sie durch den Sanierungsexperten Frank Thiele und das Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf. Als Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Hammes, Duisburg, ernannt, der die von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp vorgeschlagene Planinsolvenz in Eigenverwaltung befürwortet. Ebenso unterstützen die Banken und Lieferanten das Sanierungskonzept. Die Produktion und die Lieferung an Kunden laufen auch im eröffneten Verfahren ungehindert weiter.

Die Flachglas Wesel GmbH hatte am 30. November 2012 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Schon damals hatte das Duisburger Amtsgericht eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, die von der Gläubigerversammlung einstimmig befürwortet wurde. Bereits im Eröffnungsverfahren wurden Teile des Sanierungskonzeptes umgesetzt. Mittelfristig ist geplant, dass sich die Flachglas Wesel GmbH vom Spezialglashersteller zu einem Vollsortimenter von technologisch anspruchsvollen Produkten entwickelt. „Die Sanierung soll dazu beitragen, diesen Weg schnellst möglich zu gehen und dass wir uns dauerhaft gewinnbringend aufstellen. Erste Erfolge sind sichtbar. So konnten wir in verstärktem Maße langfristig ausgelegte Fertigungs- und Lieferaufträge abschließen“, erklärt Geschäftsführer Winfried Vengels.

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