Pressemitteilungen
• Der Betrieb läuft uneingeschränkt weiter
• Die Sanierung erfolgt in Eigenverwaltung
• Sanierungsexperte RA Marc Herbert zum Generalbevollmächtigten bestellt
• RA Andreas Liebaug als (vorläufiger) Sachwalter eingesetzt
Großrosseln, den 20.12.2024
Der Business-to-Business-Dienstleister Montec GmbH hat beim Amtsgericht Saarbrücken/Sulzbach – Insolvenzgericht – einen Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Das Insolvenzgericht hat den Anträgen vollumfänglich entsprochen und am 20.12.2024 die (vorläufige) Eigenverwaltung angeordnet. Der Geschäftsbetrieb läuft ohne Einschränkungen weiter. Der Geschäftsführer Herr Emmanuel Heitz strebt, beraten durch Herrn Rechtsanwalt Marc Herbert, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Herrn Rechtsanwalt Tom Uder (beide Kanzlei HERBERT Rechtsanwälte GmbH & Co KG), mit dem besonderen insolvenzrechtlichen Instrument des Eigenverwaltungsverfahrens eine langfristige Unternehmenssanierung an.
Das Unternehmen blickt bereits auf eine über 20-jährige Firmentradition zurück.
„Der Geschäftsbetrieb wird vollumfänglich fortgeführt. Die Löhne und Gehälter eines großen Teils der Beschäftigten sind gesichert. Ziel ist es, das Unternehmen in den nächsten Monaten zu konsolidieren, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten und gemeinsam mit den Geschäftspartnern die langfristige Wettbewerbsfähigkeit wieder herzustellen“, so Rechtsanwalt Herbert.
Als vorläufigen Sachwalter hat das Insolvenzgericht den Saarbrücker Rechtsanwalt Andreas Liebaug (Kanzlei Staab und Kollegen) eingesetzt, welcher über eine langjährige insolvenzrechtliche Erfahrung verfügt.