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Berlin, 29. August 2012 – Ein erstes Zwischenfazit der sogenannten Buttonlösung, mit der der Gesetzgeber Kostenfallen für Verbraucher im Internet unterbinden will, fällt positiv aus. Der BDIU verweist auf eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Bei einer Stichprobe waren über 90 Prozent der dem vzbv zuvor bekannten Kostenfallen nicht mehr im Internet erreichbar oder eine Anmeldung dort nicht mehr möglich.
Der BDIU begrüßt die Buttonlösung, da sie Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bringt. Der Branchenverband hatte die Erwartung geäußert, dass dadurch schwarzen Schafen unter den Inkassounternehmen die Grundlage für ihre dubiose Mahnpraxis entzogen wird. Das erste Zwischenfazit zeigt, dass der BDIU mit dieser Einschätzung richtig liegt.
Das neue Gesetz verlangt von Unternehmen, zahlungspflichtige Onlineangebote für Verbraucher eindeutig zu kennzeichnen. Geeignet ist dafür etwa ein deutlich sichtbarer „Bestellknopf“ auf der Webseite. Dieser Button muss eine entsprechende Beschriftung aufweisen, wie zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“.
Über den BDIU
Der BDIU ist mit 560 Mitgliedsunternehmen der größte Inkassoverband in Europa und der zweitgrößte weltweit. BDIU-Mitglieder führen pro Jahr über fünf Milliarden Euro für ihre Auftraggeber wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück. Als „Seismograf der Wirtschaft“ erkennen die Mitgliedsunternehmen Probleme beim Zahlungsverhalten sofort. Alle BDIU-Mitglieder unterliegen der strengen Berufsaufsicht durch den Verband – die Mitgliedschaft im BDIU gilt daher auch als Qualitätssiegel für eine seriöse Inkassotätigkeit.
Marco Weber
Pressesprecher
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