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31.10.2014 | DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater | Mitteilung der Pressestelle
Altenheim in Bonn wird geschlossen - Träger der evangelischen Frauenhilfe im Rheinland stellt Antrag auf Eigenverwaltung

Bonn, 30. Oktober 2014 - Die Geschäftsführung der „Diakonische Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland gGmbH“ hat beim Amtsgericht Bonn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und zugleich die Anordnung der Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht hat diesem Antrag entsprochen und am 21. Oktober 2014 eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Das Unternehmen betreibt in Bonn ein Altenheim sowie eine Tagespflege, auf der Nordseeinsel Spiekeroog eine evangelische Mutter-Kind-Klinik sowie in Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn das Projekt Quartiersmanagement Lannesdorf/Obermehlem. Zurzeit werden in allen Einrichtungen rund 100 Mitarbeiter und 12 Auszubildende beschäftigt. Der Umsatz betrug im Jahr 2013 etwa 4,4 Mio. €.

Aufgrund behördlicher Auflagen muss das Altenheim „Haus der Frauenhilfe“ in Bonn-Bad-Godesberg zum 30. November 2014 geschlossen werden. Die Wiedereröffnung des Altenheims ist nach einer Kernsanierung für Herbst 2017 geplant. Die Kündigung einiger Mitarbeiter war hier unumgänglich. Zur Unterstützung dieser ehemaligen Mitarbeiter wurde eine Transfergesellschaft eingerichtet. In allen anderen Einrichtungen des Trägers läuft der Betrieb ohne Einschränkungen weiter und es sind keine weiteren Arbeitsplätze gefährdet.

Das Insolvenzverfahren wurde beantragt, da die Schließung und die damit einhergehenden Kosten bei gleichzeitigem Wegfall der Einnahmen aus dem Heimbetrieb zu einer Zahlungsunfähigkeit des gesamten Unternehmens führen können. Hinzu kommt die finanzielle Belastung durch die Erhebung eines sogenannten Sanierungsgeldes durch die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK). Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird ein Insolvenzplan vorgelegt werden, der die nachhaltige Sanierung des Unternehmens ermöglicht.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Markus Lehmkühler aus Bonn bestellt. Juristisch wird die Evangelische Frauenhilfe im Rheinland durch die DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater aus Bonn beraten.

Hintergrund: Was ist eine vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO):

Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines Insolvenzverwalters wird zunächst ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen.

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