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07.11.2018 | Danko Insolvenzverwaltung | Mitteilung der Pressestelle
Kappus-Gruppe wechselt in Regelinsolvenz

Offenbach, 6. November 2018. Der Seifenhersteller Kappus-Gruppe hat sich dafür entschieden, die Verfahrensart zu wechseln und seine Sanierung im Wege eines sog. „Regelinsolvenzverfahrens“ fortzusetzen. Nach entsprechenden Anträgen der Geschäftsführung hat das Insolvenzgericht Offenbach für alle betroffenen Gesellschaften die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und den bisherigen vorläufigen Sachwalter Dr. Franz- Ludwig Danko zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

„Der formale Wechsel der Verfahrensart war ein notwendiger Schritt, um die Fortführungs- und Sanierungsaussichten der Kappus-Gruppe zu erhalten“, sagte Danko zur Entscheidung der Geschäftsführung. Um den Geschäftsbetrieb weiter fortzuführen, ist die Unternehmensgruppe auf eine Zwischenfinanzierung angewiesen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter kann Danko mit den entsprechenden gerichtlichen Ermächtigungen sog. „Massekredite“ aufnehmen, was dem Unternehmen im Rahmen der Eigenverwaltung nicht so ohne weiteres möglich gewesen wäre. Danko will die bereits laufenden Verhandlungen mit möglichen Geldgebern jetzt mit Hochdruck fortsetzen und dabei eng mit der Geschäftsführung zusammenarbeiten. „Als Unternehmens-Externer ist man unbelastet von der Vergangenheit und eventuellen Befindlichkeiten“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter. „Gerade in schwierigen Verhandlungen kann das ein wichtiger Faktor sein.“ Die Produktion läuft unterdessen an allen Standorten weiter, alle Mitarbeiter bekommen auch weiterhin ihre Löhne und Gehälter über das Insolvenzgeld.

Danko hob hervor, dass das Unternehmen seit dem Insolvenzantrag wichtige Sanierungsfortschritte gemacht hat. So hatte die Geschäftsführung etwa in Verhandlungen mit Kunden wichtige Preiserhöhungen durchgesetzt, um auskömmlicher produzieren zu können. „Das Unternehmen ist operativ auf einem guten Weg. Entscheidend ist, dass wir jetzt die finanziellen Rahmenbedingungen schaffen, um diesen Weg fortzusetzen.“

Die Kappus Gruppe hatte Ende September einen Insolvenzantrag – zunächst in Eigenverwaltung – gestellt, dem das zuständige Amtsgericht auch zugestimmt hatte. Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung voll in der Verantwortung und steuert das Unternehmen selbständig durch die Sanierung. Statt eines Insolvenzverwalters setzt das Gericht in dieser Verfahrensart einen sog. „Sachwalter“ ein, der die Geschäftsführung im Hintergrund überwacht, etwa vergleichbar mit einem Aufsichtsrat. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen ihre Probleme rechtzeitig erkennen und ausreichend Spielraum für eine Lösung besteht. Beides ist bei der Kappus- Gruppe der Fall.

Mit einem Jahresumsatz von rund 80 Mio. Euro und einer jährlichen Produktion von mehr als 70.000 Tonnen Seife gehört die Kappus-Gruppe zu den größten Seifenherstellern in Westeuropa. Das Unternehmen beliefert eine Reihe von Großkunden in Einzelhandel und Kosmetik mit Fest- und Flüssigseifen, die dann unter deren Markennamen in den Handel kommen. Stark gestiegene Rohstoffpreise verbunden mit dem enormen Preisdruck in der Branche hatten die Gruppe in finanzielle Bedrängnis gebracht. Das 1848 in Offenbach gegründete Traditionsunternehmen beschäftigt insgesamt rund 350 Mitarbeiter und unterhält Produktionsstandorte in Offenbach (M. Kappus, 72 MA), Krefeld (Dreiring, 130 MA), Riesa (Kappus Riesa, 73 MA) und Heitersheim (Hirtler Seifen, 77 MA).

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