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16.08.2024 | | Mitteilung der Pressestelle
Deutsche Lichtmiete: Insolvenzverwalters klagt gegen Alexander Hahn – Gericht bewilligt Prozesskostenhilfe

Der Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete AG (DLM), Rüdiger Weiß, hat DLM-Gründer Alexander Hahn auf Schadenersatz verklagt. Der Streitwert der aktuellen Klage beträgt 1,65 Mio. Euro. Derzeit ermittelt der Insolvenzverwalter zusätzliche Haftungsansprüche in voraussichtlich zweistelliger Millionenhöhe. Das Landgericht Oldenburg hat bereits die Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren bewilligt. Bei der bestehenden Klage geht es um ein Darlehen i.H.v. 1,65 Mio. Euro, das Alexander Hahn in seiner Funktion als damaliger Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG an das DLM-Konzernunternehmen „Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH“ vergeben hatte. Insolvenzverwalter Weiß erkannte darin eine „nicht nachvollziehbare und folglich ungerechtfertigte Darlehensvergabe“, weil Hahn das Darlehen „für nicht existierende, weil zu keinem Zeitpunkt produzierte Wirtschaftsgüter“ vergeben hatte.

Indem das Landgericht nun dem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben hat, geht das Gericht davon aus, dass die Klage überwiegende Erfolgsaussichten hat.

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