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08.06.2022 | | Mitteilung der Pressestelle
Deutsche Lichtmiete: Vertreter der Anleihegläubiger gewählt

Oldenburg (Oldb.), 8. Juni 2022. In den Insolvenzverfahren über die „Deutsche Lichtmiete“-Gruppe haben die Anleihegläubiger ihre „gemeinsamen Vertreter“ gewählt. Die „Deutsche Lichtmiete“-Gruppe hatte vier Anleihen in Form von Schuldverschreibungen herausgegeben. Die gemeinsamen Vertreter handeln nun alleinvertretungsberechtigt im Namen der Anleger, die in diese Anleihen investiert hatten.

Die Wahl der gemeinsamen Vertreter im Falle von Insolvenzverfahren ergibt sich aus dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz (SchVG). Im Falle ihrer Wahl sind die gemeinsamen Vertreter allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte und Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger aus den Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Dazu zählt insbesondere die Anmeldung der Insolvenzforderungen im Namen der Anleihegläubiger beim Insolvenzverwalter. Daraus folgt, dass die Schuldverschreibungsgläubiger nicht selbst ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden brauchen. Tun die Gläubiger dies doch, wird der Insolvenzverwalter diese Forderungsanmeldung bestreiten müssen.

Wie im Schuldverschreibungsgesetz vorgesehen, erfolgt künftig auch die Kommunikation mit den Gläubiger durch die gemeinsamen Vertreter. Diese wiederum erhalten ihre Informationen durch den zuständigen Insolvenzverwalter.

Bei drei der vier Deutsche Lichtmiete-Schuldverschreibungen („Energie Effizienz Anleihe 2023“, „Energie Effizienz Anleihe 2025“ und „Energie Effizienz Anleihe 2027“) wurde die Beratungsgesellschaft „One Square Advisory Services S.à.r.l,“ als gemeinsamer Vertreter gewählt. Bei der vierten Schuldverschreibung („Energie Effizienz Anleihe 2022“) haben die Gläubiger Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamen Vertreter bestellt.

Gläubiger, die nicht zu den Anleihegläubigern zählen, müssen bzw. können ihre Forderungen hingegen nach wie vor beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Zu diesem Zweck erhalten die Gläubiger, insbesondere die Direktinvestoren, Forderungsanmeldeformulare, mit denen die individuellen Forderungen angemeldet werden können.

Weitere Informationen erhalten die Gläubiger der Deutsche Lichtmiete-Gruppe unter dem folgenden Link: https://dlm.insolvenz-solution.de/.

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