Pressemitteilungen

09.01.2019 | ELSÄSSER Restrukturierung | Mitteilung der Pressestelle
Restrukturierung von ADVEO Deutschland auf gutem Weg

Geschäftsbetrieb des Großhändlers für Büroartikel entwickelt sich positiv

Verhandlungen mit mehreren interessierten Investoren

Kunden und Lieferanten unterstützen ADVEO Deutschland tatkräftig

Sehnde-Höver, 8. Januar 2019

„Die Restrukturierung von ADVEO Deutschland ist auf einem guten Weg, die Verfügbarkeit und damit die Lieferfähigkeit unserer Waren haben wir wieder deutlich verbessert“, erläutert ADVEO-Geschäftsführer Sven Pelka zum Jahresauftakt. „Wir haben mit einer engagierten Mannschaft unser umfassendes Reorganisationsprogramm konsequent vorangetrieben und unsere operativen Zahlen entwickeln sich positiv. So positiv, dass wir mit mehreren interessierten Investoren verhandeln, wie wir die Zukunft gestalten können“.

Der erfahrene Restrukturierungsexperte und Generalbevollmächtigte Jan Metzner von ELSÄSSER Restrukturierung führt weiter aus: „Unverändert sind wir fest davon überzeugt, dass ADVEO Deutschland sanierungsfähig, im Kern ein gesundes und wettbewerbsfähiges Unternehmen ist“, so Metzner. „Kunden und Lieferanten unterstützen uns tatkräftig. Nach aktuellem Stand der Restrukturierungsanstrengungen sowie des strukturierten Investorenprozesses erwarten wir, dass der Geschäftsbetrieb nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Anfang Februar 2019 fortgeführt werden wird“.

Zur Anzahl der interessierten Investoren, deren Modellen zur Fortführung von ADVEO Deutschland und dem Stand der Gespräche kann das ADVEO Management wegen jeweils vereinbarter Vertraulichkeit und im Interesse eines erfolgreichen Investorenprozesses derzeit keine weiteren Angaben machen.

Die Geschäftsführung der ADVEO Deutschland GmbH, namhafter Großhändler für Büroartikel, hatte Mitte November 2018 beim zuständigen Amtsgericht in Gifhorn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Der Antrag war geboten, nachdem die spanische Muttergesellschaft seit Mitte Oktober 2018 einem außergerichtlichen Gläubigerschutz nach spanischem Recht in Form eines Moratoriums zu deren weiteren Sanierung unterstand.

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