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17.06.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
Ebner Stolz bietet mit Arttic Innovation GmbH ganzheitliche Fördermittelberatung an

Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz erfordert neben steuerlicher Beratungskompetenz auch Expertise im Bereich F&E und Beihilferecht

Ebner Stolz kooperiert mit F&E-Experten von Arttic Innovation GmbH

Umfassende Beratung für maximale F&E-Förderung

Stuttgart, 16. Juni 2020 - Die steuerliche Forschungsförderung ist ein Novum in der Fördermittellandschaft. Damit sollen dringend erforderliche neue Anreize für Innovationen und Investitionen, insbesondere bei kleineren und mittelständischen Unternehmen, geschaffen werden. Daneben bestehen zahlreiche beihilferechtliche Regelungen sowie Abgrenzungsthemen zur Förderfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Insgesamt gilt es, die optimale Forschungsförderung in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro im Jahr 2020 auszuschöpfen.

Mit dem Forschungszulagengesetz tritt zu den bisher bestehenden Projektförderungen durch Bund, Länder oder die Europäische Union eine neue steuerliche Fördermöglichkeit. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die passgenaue Forschungsförderung für ihr konkretes Projekt zu identifizieren und dann zu beantragen.

Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz hat ein standortübergreifendes Expertenteam aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten aufgebaut, das umfassend bei der neuen steuerlichen Fördermöglichkeit unterstützt. Um Mandanten ganzheitlich bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln zu beraten, kooperiert Ebner Stolz mit der Arttic Innovation GmbH, einem Unternehmen der PNO Consultants Gruppe.

PNO Consultants gehört mit rund 400 Mitarbeitern in sieben EU-Mitgliedsstaaten zu den führenden Innovations- und Forschungsfördermittelberatungen in Europa. Das Unternehmen ist seit 25 Jahren auf das Instrument der steuerlichen Forschungsförderung spezialisiert und profitiert bei der Einführung des neuen deutschen F&E-Instruments von der umfangreichen Erfahrung ihrer europäischen Niederlassungen.

„Gemeinsam entwickeln wir für unsere Kunden und Mandanten passgenaue Lösungen im Zusammenhang mit der Einordnung der einzelnen Forschungs- und Entwicklungsprojekte unter beihilferechtlichen Aspekten und der Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen, um die jeweilige Förderung zu erhalten“, beschreibt Martin Theis, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Bonn die Kooperation.

„Bei der Lösung der steuerlichen Fragen vertrauen wir ganz auf die Expertise von Ebner Stolz. Unseren Fachbeitrag in dieser Kooperation sehen wir vor allem in der Identifikation und Formulierung der antragsfähigen Forschungsprojekte“, freut sich Anne Baumgärtel, Team Lead Forschungszulage bei der Arttic Innovation GmbH, auf die künftige Zusammenarbeit.

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