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15.03.2024 | | Mitteilung der Pressestelle
Erfolgreicher Abschluss des Eigenverwaltungsverfahrens: Amtsgericht Essen bestätigt Insolvenzplan für Alfried Krupp Krankenhaus Steele

• Gläubigerversammlung stimmt für den Sanierungsplan des Alfried Krupp Krankenhauses

• Abschluss des rechtlichen Verfahrens bis 31. März 2024

• Grünes Licht für die Umsetzung des Zukunftskonzepts

• Medizinisches Leistungsspektrum vollumfänglich gesichert

Essen, den 14. März 2024. Das Alfried Krupp Krankenhauses Steele (Evangelisches Krankenhaus Lutherhaus gemeinnützige GmbH) erreicht die abschließende Phase des Eigenverwaltungsverfahrens. Wie geplant wird das Haus zum 31. März 2024 das rechtliche Verfahren beenden. Vorausgegangen ist die Zustimmung des Insolvenzplans durch die Gläubigerversammlung, den das Amtsgericht Essen per Beschluss bestätigt hat. Das Krankenhaus wird die im Zukunftskonzept verankerten Sanierungsmaßnahmen fortsetzen, um den Versorgungsauftrag für die Region langfristig wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.

Ein erfahrenes Sanierungsteam hat die vergangenen Monate genutzt, um mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen und einen umfassenden Insolvenzplan zu entwickeln. Durch intensive Verhandlungen sowie sorgfältige Planung ist es gelungen, eine zukunftsfeste Strategie zu entwickeln. Dabei konnte das Leistungsspektrum des Krankenhauses – mit Ausnahme des Schlaflabors – erhalten und im Detail passgenauer an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert werden.

Dr. med. Günther Flämig, Geschäftsführer des Alfried Krupp Krankenhauses, sagt: „Mit der Bestätigung des Insolvenzplanes können wir ein wichtiges Kapitel auf dem Weg zur Neuaufstellung des Alfried Krupp Krankenhauses in Steele abschließen. Durch den großen Zusammenhalt in der Mitarbeiterschaft konnte ein Zukunftskonzept erschaffen werden, das die medizinischen Kernkompetenzen des Standortes stärkt. Ich bin zuversichtlich, dass das Haus die weiteren Sanierungsmaßnahmen erfolgreich umsetzen wird.“

Die Sanierungsexperten Dr. Mark Boddenberg und Kimon Kantis der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte unterstützten als Generalhandlungsbevollmächtigte das Alfried Krupp Krankenhaus Steele. Die finale Ausarbeitung des Medizinkonzeptes wurde von WMC HEALTHCARE verantwortet.

„Das Verfahren in Eigenverwaltung hat es uns ermöglicht, der Restrukturierung des Alfried Krupp Krankenhauses in Steele möglichst viel eigenverantwortlichen Gestaltungsraum zu geben. Dank der engagierten und professionellen Zusammenarbeit aller Beteiligten konnte ein für Mitarbeitende und Patientinnen und Patienten sehr gutes Ergebnis erreicht werden.“, so Dr. Mark Boddenberg.

Stefan Denkhaus, BRL (BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN) begleitete als Sachwalter das Verfahren: „Durch die enge und effiziente Zusammenarbeit aller Akteure konnte der ambitionierte Zeitplan von knapp sechs Monaten für die Sanierung des Alfried Krupp Krankenhauses in Steele eingehalten werden. Die Bestätigung des Insolvenzplans ist nicht nur für die Gläubiger, sondern auch für die medizinische Versorgung in der Region eine gute Nachricht.“

Mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und Weiterführung der Geschäfte sind nun Dr. Michaela Lemm und Susanne Diefenthal als Geschäftsführerinnen des Alfried Krupp Krankenhauses betraut.

Volker Troche, Sprecher des Vorstandes der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung sagt: „Die Krupp-Stiftung steht fest hinter den Zielen des Alfried Krupp Krankenhauses. Wir freuen uns, das Haus in Steele weiter auf seinem Sanierungsweg begleiten zu können. Mit dem Zukunftsplan und dem Erhalt des Leistungsspektrums ist die medizinische Versorgung in der Region weiterhin bestmöglich gewährleistet.“

Das Alfried Krupp Krankenhaus hatte am 16. Oktober 2023 einen Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens vor dem Amtsgericht Essen gestellt. Wie Krankenhäuser in der gesamten Bundesrepublik steht auch das Alfried Krupp Krankenhaus vor strukturbedingten Herausforderungen wie der Inflation, dem Fachkräftemangel und gestiegenen Energie - und Materialkosten. Das Alfried Krupp Krankenhaus Steele, die Evangelisches Krankenhaus Lutherhaus gemeinnützige GmbH, ist die Tochtergesellschaft des nicht vom Verfahren betroffenen Alfried Krupp Krankenhauses Rüttenscheid, der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus gemeinnützigen GmbH. Dessen Trägerin, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, begleitet den Sanierungsprozess des Hauses in Steele.

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