Pressemitteilungen

22.11.2016 | Hamburger Restrukturierungsforum | Mitteilung der Pressestelle
Erfolgreicher Start des Hamburger Restrukturierungsforums

Hamburg, 21. November 2016. Das erste Hamburger Restrukturierungsforum war ein voller Erfolg. Die Auftaktveranstaltung am 9. November 2016 überzeugte mit einer hochkarätigen Podiumsbesetzung und einem spannendem Thema: Frank Frind, Manuel Sack, Dr. Lars Westpfahl und Detlev Will diskutierten über „Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren“. Knapp 190 Praktiker (u.a. Insolvenzverwalter, Sanierungsberater, Banker, Rechtsanwälte, Investoren) waren der Einladung zum ersten Hamburger Restrukturierungsforum gefolgt.

In wenigen Tagen wird mit einem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission gerechnet, dessen Fokus auf der „frühzeitigen Restrukturierung“ und einer „zweiten Chance“ für Unternehmen ohne Belastung mit dem Stigma einer Insolvenz liegt. Dabei geht es um ein präventives Restrukturierungsverfahren mit vorinsolvenzlicher Anknüpfung, d.h. ohne Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens und ohne Vermögensbeschlag. Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren beschäftigt die Sanierungsbranche seit einigen Jahren. Grund genug, dieses spannende Thema im Rahmen des ersten Hamburger Restrukturierungsforums aufzugreifen, das in Kooperation mit dem Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V. stattfand.

Mit seinem Impulsreferat eröffnete Dr. Lars Westpfahl, Rechtsanwalt und Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, die Diskussion. Er zeigte zunächst die Entwicklung der vergangenen Jahre auf, betrachtete einzelne Punkte des zu erwartenden Planes und spekulierte u.a. über den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung, die Abgrenzung zum Insolvenzverfahren, die gerichtliche Einbindung und die Bestellung eines Beauftragten. Sein Fazit am Ende: In Deutschland fehle ein vorinsolvenzliches Verfahren zur finanzwirtschaftlichen Sanierung von Unternehmen in der Krise. Durch eine Änderung der Insolvenzordnung – im Rahmen der anstehenden ESUG-Evaluierung – könne diese Lücke nicht geschlossen werden. Vor allem sei ein Schutzschirmverfahren eben doch immer ein Insolvenzverfahren. Wichtig sei es aus Sicht des erfahrenen Rechtsanwaltes, dass das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren klar vom Insolvenzverfahren abgegrenzt werden müsse. Denn nur so werde sichergestellt, dass keine Gefahr einer Übersanierung entstehe und das Insolvenzrecht weiterhin seine Filterfunktion ausüben könne. Am Ende zeigte sich Dr. Westpfahl überzeugt: „Ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren wird die deutsche Restrukturierungslandschaft nicht nur nachhaltig, sondern sogar stärker als das ESUG verändern.“

Im Anschluss an das Impulsreferat waren die Teilnehmer der Podiumsdiskussion, die von Riaz K. Janjuah (White & Case) und Dr. Stefan Weniger (hww hermann wienberg wilhelm) moderiert wurde, am Zuge. Frank Frind (RiAG (Insolvenzgericht Hamburg) und Vorstand Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte (BAKinso e.V.)) stellte gleich zu Beginn klar, dass die Kommission kein Verfahren – wie der Name vielleicht suggeriere – sondern lediglich Leitplanken vorgeben werde, die vermutlich sehr weit ausfallen werden. Der Richter plädierte dafür, dass die Diskussion darüber – anders als beim ESUG – ruhiger, detaillierter und vor allem unter Praktikern geführt werden solle. In diesem Zusammenhang wies Frind noch einmal darauf hin, dass es ideal wäre, wenn es gelingen würde, dass Schutzschirmverfahren aus der Insolvenzordnung auszugliedern und in ein vorinsolvenzliches Verfahren zu integrieren. Denn in der Insolvenzordnung sei das Schutzschirmverfahren vollkommen falsch verortet, da es zwingend zur Insolvenzeröffnung führe. Auf die Gerichte und Richter sah Frind mit dem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren einiges an Arbeit zukommen: „Ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren ist eben kein außergerichtliches Verfahren. Es wird einen deutlichen Mehraufwand für die Gerichte bedeuten“. Dabei setzte sich der Richter für eine Konzentration der Gerichte ein und forderte entsprechende Pensen für Richter, damit diese sich ausreichend mit den Fällen beschäftigen könnten. Vor allem drängte er auf die Notwendigkeit eines Fortbildungszwanges für Richter. „Idealerweise sollte im GVG verankert werden, was das für ein Richter ist und mit welchen Kenntnissen er ausgestattet sein sollte“, erläuterte Frind.

Manuel Sack (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Brinkmann & Partner) zeigte sich nicht so überzeugt von der Notwendigkeit eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens. Das läge vor allen daran, dass es vordergründig nur für Unternehmen gedacht sei, die sich finanzwirtschaftlich restrukturieren wollen. Die Anzahl der Fälle, wo nur die Passivseite außerhalb der Insolvenz restrukturiert werden müsse, sei aus seiner Sicht nur gering. Vor allem aber befürchtete der erfahrene Insolvenzverwalter, dass das neue Instrument missbraucht werde: „Gute Ansätze führen zu nichts, wenn nicht darauf geachtet wird. Denn mit sehr guten Ansätzen – wie wir beispielsweise beim ESUG gesehen haben – können auch schlechte Ergebnisse produziert werden“, so Sack. Er befürchtete, dass viele das Instrument nutzen würden für Fälle, die gar nicht dafür geeignet seien. Zudem stellte auch Sack – wie seine Mitdiskutanten – die Frage, ob das Verfahren nicht zu kurz gedacht worden sei. Denn der Anspruch aller sollte es sein, nachhaltig zu restrukturieren. Da reiche die Passivseite oft nicht aus. Das sahen auch die anderen Diskutanten so. Detlev Will (Abteilungsleiter Intensive Care Corporates Nord, Commerzbank AG) befürwortete grundsätzlich weitere Sanierungstools für eine vorinsolvenzliche Restrukturierung als Ergänzung zu den bereits bestehenden Instrumenten. Jedoch fand er die Begriffswahl nicht ideal: „Der Name vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren suggeriert, dass die Insolvenz kurz bevor stehe. Das wirkt gegebenenfalls abschreckend“. Generell sei der Banker ein Freund von konsensualen Restrukturierungen und würde – im Idealfall – eine Insolvenz gern vermeiden. Er verwies darauf, dass man schauen müsse, was aus Brüssel kommt und es darauf ankäme, was man daraus machen würde. Was die gerichtliche Einbindung in das Verfahren betrifft, zeigte sich Will zwiegespalten. Aus seiner Sicht brauche man die Jurisdiktion, um an der Sanierung Beteiligte zu Beiträgen zu zwingen, denen sie konsensual nicht zustimmen würden. Wenn es jedoch zu formal wird, dann seien die Eintrittsbarrieren zu hoch, und die Akzeptanz bzw. Nutzung würde sinken. Als Gläubiger forderte er die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Verfahren – beispielswiese in Form der Abstimmung über einen Mediator bzw. Koordinator.

Die Veranstalter des Hamburger Restrukturierungsforums sind Ernst & Young, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, hww hermann wienberg wilhelm und White & Case. Dr. Thorsten Bieg (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB): „Als Veranstalter haben wir uns das Ziel gesetzt, Hamburg um dieses Format zu bereichern. Der enorm große und positive Zuspruch hat uns gezeigt, dass wir mit unserer Veranstaltung genau richtig liegen“. Bernd Richter (Ernst & Young GmbH) blickt bereits in die Zukunft: „Im Herbst 2017 werden wir mit der nächsten Veranstaltung aufwarten.“

Mit seiner Auftaktveranstaltung hat das Hamburger Restrukturierungsforum die bereits in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München und Stuttgart erfolgreiche Diskussionsreihe zu Themen um Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz fortgesetzt. Kenner der Materie stellen aus verschiedenen Blickwinkeln ein aktuelles Thema vor und teilen ihr Expertenwissen in der Diskussion mit den Gästen. Zugleich geben die Veranstaltungen ausreichend Raum, um eigene Projekte zu erörtern und Netzwerke zu pflegen. Im Herbst 2017 findet die nächste Ausgabe des Hamburger Restrukturierungsforums statt. Weitere Informationen unter www.hamburger-restrukturierungsforum.de

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren