Pressemitteilungen

28.12.2017 | Flöther & Wissing | Mitteilung der Pressestelle
NIKI bezahlt österreichische Mitarbeiter

Berlin, 27. Dezember 2017 – Alle rund 790 österreichischen Mitarbeiter der NIKI Luftfahrt GmbH erhalten voraussichtlich bis Jahresende ihre Löhne und Gehälter für den Monat Dezember. Dies teilte der vorläufige Insolvenzverwalter des Unternehmens, Prof. Dr. Lucas F. Flöther, heute mit.

NIKI hatte am 13. Dezember 2017 Insolvenzantrag gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war es offen, wie die Löhne und Gehälter der österreichischen Arbeitnehmer finanziert werden können und ob dies aus rechtlichen Erwägungen überhaupt möglich ist. Der Grund dafür ist, dass der Insolvenzantrag in Deutschland gestellt werden musste, weil NIKI zu einem deutschen Konzern gehört. Dadurch sind zwar die Entgelte der rund 200 deutschen Beschäftigten über das deutsche Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Die österreichischen Arbeitnehmer haben jedoch noch keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem österreichischen Insolvenz-Entgeltfonds. Flöther ist es nun gelungen, eine rechtlich einwandfreie Lösung zu finden, die österreichischen NIKI-Mitarbeiter im Monat Dezember aus der Insolvenzmasse des Unternehmens zu bezahlen. Für die deutschen Arbeitnehmer konnte Flöther eine Insolvenzgeldvorfinanzierung erreichen, so dass diese ihr Insolvenzgeld für Dezember bereits erhalten haben.

„Unser Ziel ist es nach wie vor, möglichst viele Arbeitsplätze in Österreich und Deutschland zu erhalten“, betonte Flöther. „Diese Aufgabe ist eine der zentralen Fragen im laufenden Investorenprozess.“ Flöther ist zuversichtlich, innerhalb der nächsten Tage eine Investorenlösung für NIKI zu erreichen. Teil einer solchen Lösung wird es sein, dass der Erwerber bereits ab Anfang Januar 2018 die laufenden Kosten decken muss, die trotz der derzeitigen Einstellung des Flugbetriebs tagtäglich anfallen. Dazu zählt auch die Entlohnung der österreichischen Mitarbeiter, die der Investor übernehmen will.

Aufgrund bestehender Verschwiegenheitsverpflichtungen kann der vorläufige Insolvenzverwalter der Öffentlichkeit weiterhin keinerlei Informationen zu Details des Investorenprozesses geben, bevor nicht ein Kaufvertrag unterschrieben ist.

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