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Der Biomethanversorger Landwärme GmbH hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Mit der insolvenzrechtlichen Beratung während der Eigenverwaltung hat das Vorzeigeunternehmen die bekannte Insolvenz- und Sanierungskanzlei Flöther & Wissing beauftragt. Als Sanierungsgeschäftsführerin wurde Flöther&Wissing-Partnerin Dr. Anna Katharina Wilke eingesetzt. Landwärme-Gründer Zoltan Elek bleibt als Geschäftsführer an Bord. Zusätzlich unterstützt Namenspartner Prof. Dr. Lucas F. Flöther als Generalbevollmächtigter den Sanierungsprozess. Zum vorläufigen Sachwalter hat das zuständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Dr. Gordon Geiser von der Kanzlei GT Restructuring bestellt.
Der Antrag ist eine Folge des seit Anfang 2023 andauernden Preisverfalls bei Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten). Dieser Verfall wurde verursacht durch falsch deklarierten Biodiesel und zahlreiche andere mutmaßliche Betrugsfälle bei „Upstream-Emission-Reduction-Projekten“ (UER-Projekten). Durch Fälschungen bei UER-Projekten soll der gesamten Branche ein Schaden von geschätzt 4,5 Milliarden Euro entstanden sein. Leidtragende sind zum einen die Branche rund um die erneuerbaren Energien, zum anderen die Bemühungen zur CO2-neutralen Energieerzeugung. Die Landwärme GmbH gehört zu den maßgebenden Vermarktern von Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) in Deutschland.
Landwärme wirft Politik und Behörden vor, dass diese seit dem Bekanntwerden der ersten mutmaßlichen Betrugsfälle im Jahr 2023 diesen nur sehr schleppend entgegengetreten sind. Möglich wurde der Betrug mit den UER-Nachweisen nicht zuletzt, weil die zuständigen Behörden (Umweltbundesamt, Deutsche Emissionshandelsstelle) unter der Aufsicht des Bundesumweltministeriums die Betrugsfälle über Monate selbst nach dem öffentlichen Bekanntwerden weder geprüft, verfolgt noch sanktioniert haben. „Dieses Verfahren wäre vermeidbar gewesen, hätten Politik und Behörden die mutmaßlichen Betrugsfälle bei Biodiesel und UER-Projekten konsequenter verfolgt und bekämpft“, sagte Landwärme-Geschäftsführer Zoltan Elek nach Einleitung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens.
Während des Verfahrens setzt die Landwärme GmbH ihren Geschäftsbetrieb an ihren beiden Standorten Berlin und München in vollem Umfang fort. Geplant ist unter anderem eine Optimierung der Vertragsstrukturen, entweder durch die Beendigung oder die Modifizierung von nachteiligen Verträgen. Außerdem möchte Landwärme einen finanzstarken Partner ins Boot holen. Die insgesamt 140 Landwärme-Mitarbeiter erhalten Insolvenzgeld.
Beteiligte Kanzleien:
Flöther & Wissing
• Dr. Anna Katharina Wilke, Sanierungsgeschäftsführerin
• Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Generalbevollmächtigter
• GT Restructuring
• Dr. Gordon Geiser, vorläufiger Sachwalter
Noerr LLP (für das Insolvenzrecht)
• Marlies Raschke
SNP Schlawien Partnerschaft mbB (für das Umweltrecht)
• Peter Muth, M.A.
• Dr. Florian Prechtl
• Dr. Wolfgang Heinze