Pressemitteilungen

03.12.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
Fortbestand der Erfurter Bäckerei Rüger gesichert

Bäckerei Rüger UG übernimmt Geschäftsbetrieb zum 1. Dezember 2020

Erfurt, 2. Dezember 2020 – Der Fortbestand der insolventen Erfurter Bäckerei Rüger ist gesichert. Nachdem die Bäckerei Rüger UG wesentliche Vermögensgegenstände aus der Insolvenzmasse übernommen hat, wurde der Geschäftsbetrieb per 1. Dezember 2020 auf die Bäckerei Rüger UG übertragen. Damit kann die über 100-jährige Familientradition fortgeführt werden. Das Hauptgeschäft der Bäckerei am Gutenbergplatz bleibt bestehen, die ursprünglich fünf weiteren ständigen Filialen in Erfurt werden geschlossen. Von den 59 Mitarbeitern konnten 24 übernommen werden.

„Es war von Anfang an mein Bestreben, diesen Familienbetrieb nicht nur zu erhalten, sondern die Familientradition fortzuführen“, sagt Rolf Rombach, Gründer und Inhaber von Rombach Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Erfurt, und vom Amtsgericht Erfurt bestellter Insolvenzverwalter. „Dies ist mir gelungen. Dafür danke ich an allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitern vor Ort in der Backstube“, so Rombach weiter. Gerade in den letzten Wochen hätten intensive Gespräche mit Jens Rüger stattgefunden. Bis zuletzt habe es große Fragezeichen gegeben, ob die Übernahme realisiert werden könne. Schwierig seien nicht zuletzt die Begleitumstände der anhaltenden Corona-Pandemie gewesen, die auch das Bäckereigewerbe stark getroffen habe.

Die Bäckerei und Konditorei Rüger wurde 1908 von Bäckermeister Willhelm Rüger gegründet und besteht als Familienunternehmen inzwischen in der vierten Generation. Über das Vermögen des Unternehmens war mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 19. Mai 2020 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und mit Beschluss vom 1. August 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Geschäftsbetrieb wurde durch Rolf Rombach sowohl im vorläufigen als auch im eröffneten Insolvenzverfahren fortgeführt.

Über Rombach – Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter

ROMBACH - Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter ist seit mehr als 25 Jahren in der Insolvenzverwaltung von Unternehmen und den damit verbundenen Rechtsgebieten tätig. Leistungen, durch die in kritischen Situationen Unternehmen vor einer Insolvenz bewahrt werden können, ergänzen das Beratungsspektrum. Hierzu zählen Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren nach ESUG) und Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen. Fachliches Know-how besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2019 hat die Kanzlei 613 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 46,6 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.

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